27.01.2021 Außenwirtschaft Exportkontrolle Aktuell Januar 2021

EU-Recht / Embargo-Maßnahmen

Aktualisierung von Namenslisten 

LandÄnderungGrundlage
BelarusNeunundzwanzig Personen und sieben Organisationen in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 aufgenommenDurchführungsverordnung (EU) 2020/2129 vom 17. Dezember 2020
Demokratische Republik KongoEine Person aus Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 gestrichen sowie Begründungen zu bestimmten Personen aus Anhang Ia angepasstDurchführungsverordnung (EU) 2020/2021 vom 10. Dezember 2020
Demokratische Republik KongoAngaben zu einer Person in Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 aktualisiertDurchführungsverordnung (EU) 2020/2133 vom 17. Dezember 2020
SyrienEine Person in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgenommenDurchführungsverordnung (EU) 2021/29 vom 15. Januar 2021
IranEin Unternehmen aus Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 gestrichenDurchführungsverordnung (EU) 2020/1695 vom 12. November 2020
IrakElf Organisationen aus Anhang III und eine Person aus Anhang. IV der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 gestrichenDurchführungsverordnung (EU) 2020/2003 vom 7. Dezember 2020
IrakEine Organisation aus Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 gestrichenDurchführungsverordnung (EU) 2020/2197 vom 21. Dezember 2020
VenezuelaBegründungen für vierzehn Personen in Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 aktualisiertDurchführungsverordnung (EU) 2020/1696 vom 12. November 2020
CyberangriffeÄnderungGrundlage
Verordnung (EU) 2019/796Angaben zu zwei Personen in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/796 aktualisiertDurchführungsverordnung (EU) 2020/1744 vom 20. November 2020

EU-Menschenrechtsverordnung erlassen

Mit der Verordnung (EU) 2020/1998 des Rates vom 7. Dezember 2020, gestützt auf den Beschluss (GASP) 2020/1999 des Rates vom 7. Dezember 2020, ist ein Rechtsrahmen für die Ergreifung gezielter restriktiver Maßnahmen zur weltweiten Bekämpfung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen und -verstöße geschaffen worden.

Durch die Verordnung wird die Grundlage geschaffen, Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren, die Eigentum oder im Besitz von Personen, Organisationen oder Einrichtungen sind, denen schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße vorgeworfen werden. Ferner dürfen diesen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen (Bereitstellungsverbot). In dem zugrundeliegenden Beschluss werden außerdem Ein- und Durchreiseverbote betreffend die EU statuiert.

Derzeit sind in der Verordnung (EU) 2020/1998 noch keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen benannt.

Die EU hat im Rahmen einer Pressemitteilung weitere Informationen zum Hintergrund der Verordnung bereitgestellt.

Aktualisierung der Anhänge der EG-Dual-Use-Verordnung

Mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2020/1749 vom 7. Oktober 2020 hat die EU-Kommission die Anhänge I, IIa bis IIg (in Bezug auf die von diesen Anhängen erfassten Güter) und IV der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck neu gefasst. Die Delegierte Verordnung ist am 15. Dezember 2020 in Kraft getreten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BAFA unter den Reitern “Ausfuhrkontrolle“/“Güterlisten“.

Brexit

1) AGG Nr. EU 001 um Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland erweitert

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland wurde in den Kreis der begünstigten Bestimmungsziele der Allgemeinen Genehmigung Nr. EU 001 aufgenommen. Grundlage hierfür ist die Verordnung (EU) 2020/2171 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 zur Änderung des Anhangs IIa der Verordnung (EG) Nr. 428/2009.

Zu beachten ist, dass die Allgemeine Genehmigung Nr. EU 001 im Übrigen unverändert bleibt. Lieferungen von Gütern, die von Anhang IIg erfasst sind, können nicht mit der Allgemeinen Genehmigung Nr. EU 001 erfolgen. Auch die übrigen Ausschlusstatbestände gelten fort. Sofern die Güter für eine Verwendung im Sinne des Art. 4 EG-Dual-Use-Verordnung bestimmt sind oder wenn die Güter in eine Freizone oder ein Freilager ausgeführt werden sollen, kann die Allgemeine Genehmigung Nr. EU 001 nicht genutzt werden. Für Ausfuhren in Freizonen und Freilager im Vereinigten Königreich kommt unter Umständen jedoch die Allgemeine Genehmigung Nr. 15 in Betracht.

2) Allgemeine Genehmigung Nr. 15

In Ergänzung zu der Aufnahme des Vereinigte Königreichs in den begünstigten Länderkreis der Allgemeinen Genehmigung Nr. EU 001 begünstigt die Allgemeine Genehmigung Nr. 15 grundsätzlich folgende Fallkonstellationen:

  • Ausfuhren in Freizonen und Freilager, soweit sich diese im Vereinigten Königreich befinden und sofern der zugrundeliegende Ausfuhrvertrag vor dem 31.12.2020 geschlossen wurde,
  • Ausfuhren in das Vereinigte Königreich, soweit dem Ausführer bekannt ist, dass das endgültige Bestimmungsziel der Güter außerhalb des Vereinigten Königreichs liegt, und sofern der zugrundeliegende Ausfuhrvertrag vor dem 31.12.2020 geschlossen wurde sowie
  • Ausfuhren in alle Länder, sofern die Ausfuhr auf Veranlassung eines im Vereinigten Königreich niedergelassenen Unternehmens erfolgt und sofern für diese Ausfuhr eine britische Ausfuhrgenehmigung erteilt wurde, deren Gültigkeitszeitraum im Zeitpunkt der Vornahme der Ausfuhr noch nicht abgelaufen ist.

3) Bekanntmachung zur Fortgeltung von Genehmigungen zu Ausfuhren von Gütern des Anhangs IV in das Vereinigte Königreich

Zu Fortgeltung von bereits erteilten Verbringungsgenehmigungen von Gütern des Anhangs IV der EG-Dual-Use-Verordnung für Ausfuhren in das Vereinigte Königreich wurde eine Allgemeinverfügung im Bundesanzeiger bekanntgemacht (BAnz AT B8 16. Dezember 2020). Genehmigungen im Rüstungsbereich sind zwar nicht in der Bekanntmachung erwähnt, können aber ebenfalls weiter genutzt werden. Da diese Genehmigungen als „nationale Ausfuhr-/Verbringungsgenehmigungen“ erteilt werden, gelten diese auch ohne klarstellende Bekanntmachung fort.

Weitere Informationen zum Themenbereich Brexit und den Auswirkungen auf die exportrechtliche Lage finden Sie auf der Internetseite des BAFA unter den Reitern „Ausfuhrkontrolle“/“Brexit“.

10.12.2020PublikationAußenwirtschaftPressemitteilung der Europäischen Kommission vom 7. Dezember 2020 – EU nimmt globale Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte an

Mehr: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 7. Dezember 2020 – EU nimmt globale Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte an …

09.09.2021ArtikelAußenwirtschaftGüterlisten

Mehr: Güterlisten …

Container-Umschlag-Platz (verweist auf: Güterlisten)

09.09.2021ArtikelBrexit

Ratifizierung des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union („geregelter Brexit“) Mehr: Brexit …

Eine Person steht vor zwei auf den Asphalt gemalten, gegenläufigen Pfeilen, die die britische und die EU-Flagge symobilisieren. (verweist auf: Brexit)

30.12.2020RechtsgrundlageAußenwirtschaftErweiterung der Allgemeinen Genehmigung Nr. EU001

Verordnung (EU) 2020/2171 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 zur Änderung des Anhangs IIa der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates in Bezug auf die Erteilung einer allgemeinen Ausfuhrgenehmigung der Union für die Ausfuhr bestimmter Güter mit doppeltem Verwendungszweck aus der Union in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland Mehr: Erweiterung der Allgemeinen Genehmigung Nr. EU001 …

13.04.2023RechtsgrundlageAußenwirtschaftAllgemeine Genehmigung Nr. 15 (Brexit) – für die Ausfuhr bestimmter Güter mit doppeltem Verwendungszweck nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit)

Bekanntmachung über die Allgemeine Genehmigung Nr. 15 (Brexit) für die Ausfuhr bestimmter Güter mit doppeltem Verwendungszweck nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit)

Gültigkeit: 1. April 2023 bis 31. März 2024

30.12.2020PublikationAußenwirtschaftBekanntmachung zur Fortgeltung von Genehmigungen zu Ausfuhren von Gütern des Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland nach dessen Austritt aus der Europäischen Union (Brexit) vom 23. November 2020

Bekanntmachung zur Fortgeltung von Genehmigungen zu Ausfuhren von Gütern des Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland nach dessen Austritt aus der Europäischen Union (Brexit) vom 23. November 2020

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