EU-Recht / Embargo-Maßnahmen
Anti-Folter-Verordnung
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2020/621 der Kommission vom 18. Februar 2020 wurden die Anhänge I und V der Verordnung (EU) 2019/125 (Anti-Folter-Verordnung) angepasst.
Zur Änderung von Anhang I:
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sind in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/125 aufgeführt. Bezüglich Belgien, Irland, Frankreich, Kroatien, Italien, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, die Slowakei und das Vereinigte Königreich wurden diese Angaben angepasst.
Zur Änderung von Anhang V:
Anhang V der Verordnung (EU) 2019/125 enthält eine Allgemeingenehmigung zur Ausfuhr von den in Anhang IV aufgeführten Güter. Hierdurch begünstigt werden Ausfuhren in Länder, die die Todesstrafe abgeschafft und diese Abschaffung durch eine internationale Verpflichtung bekräftigt haben. Die relevanten Länder sind in Anhang V Teil 2 aufgeführt. Nachdem Gambia und Madagaskar das zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte betreffend die Abschaffung der Todesstrafe ratifiziert haben, wurden diese beiden Bestimmungsziele in die Liste der Länder des Anhang V aufgenommen.
Überdies wurde der Ländername „Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien“ zu „Nordmazedonien“ geändert.
Die konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/125, welche die Anpassung durch die Verordnung (EU) 2020/621 berücksichtigt, ist hier im Amtsblatt der Europäischen Union abrufbar.
Export von medizinischer Schutzausrüstung
Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/568 der Kommission vom 23. April 2020 über die Einführung der Verpflichtung zur Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung bei der Ausfuhr bestimmter Produkte ist seit dem 26. Mai 2020 nicht mehr in Kraft. Die befristete Regelung wurde nicht verlängert. Die diesbezüglichen Genehmigungspflichten sind somit entfallen.
Aktualisierung von Namenslisten
BAFA-Intern
Aktualisierung der Übersicht über die länderbezogenen Embargos
Die vom BAFA veröffentliche Übersicht über die länderbezogenen Embargos wurde aktualisiert. Die Übersicht fasst tabellarisch die wesentlichen Inhalte der bestehenden Embargomaßnahmen zusammen (Stand: 22.07.2020). Sie finden diese auf der BAFA Internetseite unter dem Reiter “Ausfuhrkontrolle/Embargos“.
BAFA Internetseite: Infos zur Prüfung von personenbezogenen Sanktionsmaßnahmen ergänzt
Neben Embargos, die sich gegen bestimmte Länder richten, bestehen auch restriktive Maßnahmen die sich gegen einzelne Personen, Einrichtungen oder Organisationen richten. Die hiervon Betroffenen werden in den Anhängen der entsprechenden Rechtsakten aufgeführt (sog. Namenslisten). Kurze Hinweise zur Prüfung von Namenslisten bzw. dem Umgang mit Sanktionslistentreffern wurden dem BAFA Reiter “Ausfuhrkontrolle/Embargos“ in der Sektion „Personenbezogene Embargomaßnahmen / Terrorismus“ hinzugefügt.
Embargos sind internationale Wirtschaftssanktionen. Sie beschränken die Freiheit im Außenwirtschaftsverkehr gegenüber bestimmten Ländern. Mehr: Embargos – Länder …
Übersicht über die länderbezogenen Embargos (Stand: 27.11.2024)
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