16.03.2020 Außenwirtschaft Exportkontrolle Aktuell März 2020

EU-Recht / Embargo-Maßnahmen

Aktualisierung von Namenslisten 

LandÄnderungGrundlage
BurundiAngaben zu einer Person in Anhang I der Verordnung (EU) 2015/1755 geändertDurchführungsverordnung (EU) 2019/1779 vom 24. Oktober 2019
IrakMehrere Einträge aus Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 gestrichen

Durchführungsverordnung (EU) 2019/1853 vom 5. November 2019;

Durchführungsverordnung (EU) 2020/37 vom 16. Januar 2020

KongoZwei Personen aus Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 gestrichen sowie die Begründungen für mehrere, in jenem Anhang, aufgeführten Personen geändert. Weiterhin wurde eine Person in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 aufgenommen

Durchführungsverordnung (EU) 2019/2101 vom 9. Dezember 2019;

Durchführungsverordnung (EU) 2020/189 vom 12. Februar 2020

LibyenAngaben zu fünf Personen in Anhang II der Verordnung (EU) 2016/44 aktualisiertDurchführungsverordnung (EU) 2020/371 vom 5. März 2020
MaliFünf Personen in Anhang I der Verordnung (EU) 2017/1770 aufgenommen sowie die Angaben zu diesen aktualisiert

Durchführungsverordnung (EU) 2020/8 vom 7. Januar 2020;

Durchführungsverordnung (EU) 2020/116 vom 27. Januar 2020

SimbabweEin Eintrag aus Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 gestrichenDurchführungsverordnung (EU) 2020/219 vom 17. Februar 2020
SyrienAcht Personen und zwei Organisationen in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgenommenDurchführungsverordnung (EU) 2020/211 vom 17. Februar 2020
UkraineSieben Personen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommen sowie zwei Personen aus Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 gestrichen und weitere Informationen aktualisiert

Durchführungsverordnung (EU) 2020/119 vom 28. Januar 2020;

Durchführungsverordnung (EU) 2020/370 vom 5. März 2020

VenezuelaSieben Personen in Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 aufgenommen sowie die Angaben zu acht Personen geändert

Durchführungsverordnung (EU) 2019/1586 vom 26. September 2019;

Durchführungsverordnung (EU) 2019/1891 vom 11. November 2019

TerrorismusÄnderungGrundlage
Al-Qaida und ISIL (Da´esh)Mehrere Einträge in Anhang I der Verordnung (EU) 2016/1686 geändertLetzte konsolidierte Fassung vom 25.11.2019
Al-Qaida und ISIL (Da´esh)Mehrere Einträge in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 geändert

Letzte konsolidierte Fassung vom 02.03.2020, ergänzend Durchführungsverordnung (EU) 2020/288 vom 28. Februar 2020;

Durchführungsverordnung (EU) 2020/390 vom 10. März 2020

Maßnahmen gegen sonstige TerrorverdächtigeAngaben zu mehreren Personen der Liste nach Art. 2 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 aktualisiertDurchführungsverordnung (EU) 2020/19 vom 13. Januar 2020

Aktualisierung der Anhänge der EG-Dual-Use-Verordnung

Die EU-Kommission hat mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2019/2199 vom 17. Oktober 2019 die Anhänge I, IIa bis IIg (in Bezug auf die von diesen Anhängen erfassten Güter) und IV der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck neu gefasst. Diese Delegierte Verordnung ist am 31. Dezember 2019 in Kraft getreten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BAFA unter den Reitern „Ausfuhrkontrolle“ / „Güterlisten“.

Neues Embargoland: Nicaragua

Mit dem Beschluss (GASP) 2019/1720 des Rates vom 14. Oktober 2019 wurden Sanktionsmaßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua erlassen. In diesem Zusammenhang werden Personen oder Organisationen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder ‐verstöße sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Nicaragua verantwortlich sind, als auch Personen oder Organisationen, deren Handlungen, politische Maßnahmen oder Tätigkeiten auf andere Weise die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Nicaragua untergraben bzw. hiermit in Verbindung stehen, sanktioniert. Diesbezüglich ist u.a. das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter natürlicher und juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen vorgesehen. Umgesetzt wurde der Beschluss mit der Verordnung 2019/1716 des Rates vom 14. Oktober 2019. Die von den Finanzsanktionen betroffenen Personen und Organisationen werden in Anhang I der Verordnung, aufgeführt. Derzeit ist Anhang I noch nicht gefüllt.

Bohrtätigkeiten Türkei

Der Rat hat am 11. November 2019 den Beschluss (GASP) 2019/1894 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer angenommen. Der genannte Beschluss sieht Sanktionsmaßnahmen, u.a. das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen, Organisationen oder Einrichtungen vor, die für nicht von der Republik Zypern genehmigten Erdgasbohrtätigkeiten im östlichen Mittelmeer verantwortlich oder daran beteiligt sind.

Umgesetzt wurde der Beschluss mit der Verordnung (EU) 2019/1890 des Rates vom 11. November 2019. Die von den Finanzsanktionen betroffen Personen und Organisationen werden in Anhang I der Verordnung aufgeführt. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/274 vom 27. Februar 2020 wurden zwei Personen Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1890 aufgenommen.

Zentralafrikanische Republik: Ausnahmen vom Waffenembargo

Der Beschluss 2013/798/GASP des Rates vom 23. Dezember 2013 über restriktive Maßnahmen gegen die Zentralafrikanische Republik umfasst u.a. ein Waffenembargo und das Einfrieren der Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen. Bestimmte Maßnahmen wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 vom 10. März 2014 umgesetzt.

Mit der Verordnung (EU) 2019/1735 des Rates vom 17. Oktober 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 wurden die Ausnahmeregelungen betreffend die Bereitstellung von technischer Hilfe, Finanzmitteln/-hilfen oder Vermittlungsdiensten modifiziert.

Somalia: Modifizierung bestehender Sanktionsmaßnahmen

Mit der Verordnung des Rates (EU) 2020/169 vom 6. Februar 2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 147/2003 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Somalia wurden die Ausnahmeregelungen betreffend die Bereitstellung von Finanzmitteln/-hilfen, technische Beratung Hilfe oder Ausbildung modifiziert. Außerdem wurden Ausfuhrbeschränkungen für Komponenten behelfsmäßiger Sprengvorrichtungen erlassen.

BAFA-Intern

BAFA Merkblatt: „Exportkontrolle und das BAFA“ aktualisiert

Das BAFA Merkblatt „Exportkontrolle und das BAFA“ wurde aktualisiert. Das Merkblatt bietet eine kompakte Übersicht der Informationsquellen und Kommunikationsmöglichkeiten mit dem BAFA. Sie finden das Merkblatt auf der Internetseite das BAFA unter den Reitern „Ausfuhrkontrolle“ / „Allgemeine Einführung Exportkontrolle“.

BAFA Merkblatt: „Optimierte Antragstellung“ aktualisiert

Die 2. Auflage des BAFA Merkblatt „Optimierte Antragstellung“ wurde veröffentlicht. Neben der allgemeinen Aktualisierung enthält es nunmehr darüberhinausgehende Informationen zu den Genehmigungsarten der Allgemeinen Genehmigung und der Sammelgenehmigung. Abrufbar ist das Merkblatt auf der Internetseite des BAFA unter den Reitern „Ausfuhrkontrolle“ / „Arbeitshilfen“.

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