EU-Recht / Embargo-Maßnahmen
Aktualisierung von Namenslisten
Aktualisierung der Anhänge der EG-Dual-Use-Verordnung
Die EU-Kommission hat mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2019/2199 vom 17. Oktober 2019 die Anhänge I, IIa bis IIg (in Bezug auf die von diesen Anhängen erfassten Güter) und IV der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck neu gefasst. Diese Delegierte Verordnung ist am 31. Dezember 2019 in Kraft getreten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BAFA unter den Reitern „Ausfuhrkontrolle“ / „Güterlisten“.
Neues Embargoland: Nicaragua
Mit dem Beschluss (GASP) 2019/1720 des Rates vom 14. Oktober 2019 wurden Sanktionsmaßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua erlassen. In diesem Zusammenhang werden Personen oder Organisationen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder ‐verstöße sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Nicaragua verantwortlich sind, als auch Personen oder Organisationen, deren Handlungen, politische Maßnahmen oder Tätigkeiten auf andere Weise die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Nicaragua untergraben bzw. hiermit in Verbindung stehen, sanktioniert. Diesbezüglich ist u.a. das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter natürlicher und juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen vorgesehen. Umgesetzt wurde der Beschluss mit der Verordnung 2019/1716 des Rates vom 14. Oktober 2019. Die von den Finanzsanktionen betroffenen Personen und Organisationen werden in Anhang I der Verordnung, aufgeführt. Derzeit ist Anhang I noch nicht gefüllt.
Bohrtätigkeiten Türkei
Der Rat hat am 11. November 2019 den Beschluss (GASP) 2019/1894 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer angenommen. Der genannte Beschluss sieht Sanktionsmaßnahmen, u.a. das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen, Organisationen oder Einrichtungen vor, die für nicht von der Republik Zypern genehmigten Erdgasbohrtätigkeiten im östlichen Mittelmeer verantwortlich oder daran beteiligt sind.
Umgesetzt wurde der Beschluss mit der Verordnung (EU) 2019/1890 des Rates vom 11. November 2019. Die von den Finanzsanktionen betroffen Personen und Organisationen werden in Anhang I der Verordnung aufgeführt. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/274 vom 27. Februar 2020 wurden zwei Personen Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1890 aufgenommen.
Zentralafrikanische Republik: Ausnahmen vom Waffenembargo
Der Beschluss 2013/798/GASP des Rates vom 23. Dezember 2013 über restriktive Maßnahmen gegen die Zentralafrikanische Republik umfasst u.a. ein Waffenembargo und das Einfrieren der Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen. Bestimmte Maßnahmen wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 vom 10. März 2014 umgesetzt.
Mit der Verordnung (EU) 2019/1735 des Rates vom 17. Oktober 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 wurden die Ausnahmeregelungen betreffend die Bereitstellung von technischer Hilfe, Finanzmitteln/-hilfen oder Vermittlungsdiensten modifiziert.
Somalia: Modifizierung bestehender Sanktionsmaßnahmen
Mit der Verordnung des Rates (EU) 2020/169 vom 6. Februar 2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 147/2003 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Somalia wurden die Ausnahmeregelungen betreffend die Bereitstellung von Finanzmitteln/-hilfen, technische Beratung Hilfe oder Ausbildung modifiziert. Außerdem wurden Ausfuhrbeschränkungen für Komponenten behelfsmäßiger Sprengvorrichtungen erlassen.
BAFA-Intern
BAFA Merkblatt: „Exportkontrolle und das BAFA“ aktualisiert
Das BAFA Merkblatt „Exportkontrolle und das BAFA“ wurde aktualisiert. Das Merkblatt bietet eine kompakte Übersicht der Informationsquellen und Kommunikationsmöglichkeiten mit dem BAFA. Sie finden das Merkblatt auf der Internetseite das BAFA unter den Reitern „Ausfuhrkontrolle“ / „Allgemeine Einführung Exportkontrolle“.
BAFA Merkblatt: „Optimierte Antragstellung“ aktualisiert
Die 2. Auflage des BAFA Merkblatt „Optimierte Antragstellung“ wurde veröffentlicht. Neben der allgemeinen Aktualisierung enthält es nunmehr darüberhinausgehende Informationen zu den Genehmigungsarten der Allgemeinen Genehmigung und der Sammelgenehmigung. Abrufbar ist das Merkblatt auf der Internetseite des BAFA unter den Reitern „Ausfuhrkontrolle“ / „Arbeitshilfen“.
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