EU-Recht / Embargo-Maßnahmen
EU-Verordnung gegen Cyberangriffe
Mit der Verordnung (EU) 2019/796 des Rates vom 17. Mai 2019 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedsstaaten bedrohen, wurde eine Rahmenregelung geschaffen, welche es ermöglicht, Finanzsanktionen (Einfriergebot, Bereitstellungsverbot) gegen verantwortliche Personen, Einrichtungen oder Organisationen, zu verhängen.
Sanktioniert werden sollen u. a. Angriffe auf kritische Infrastrukturen, Dienstleistungen die für die Aufrechterhaltung wesentlicher sozialer und/oder wirtschaftlicher Tätigkeiten erforderlich sind (insbesondere in den Sektoren: Energie, Verkehr oder der Trinkwasserversorgung), sowie im Bereich Staatsführung, insbesondere im Zusammenhang mit Wahlen und dem Wahlvorgang.
Listungen werden im Anhang I der Verordnung (EU) 2019/796 vorgenommen. Derzeit ist die Namensliste noch nicht gefüllt.
Hintergrundinformationen zur Einführung der neuen Sanktionsvorschrift können der Pressemitteilung der EU vom 17. Mai 2019 entnommen werden.
Aktualisierung von Namenslisten
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