19.07.2024Innovativer Schiffbau in Deutschland wird auch zukünftig gefördert

Das Förderprogramm „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wird fortgeführt.

Innovativer Schiffbau ist ein zentraler Bestandteil der deutschen maritimen Wirtschaft. Die deutsche maritime Industrie genießt weltweit einen exzellenten Ruf, insbesondere im hochkomplexen Spezialschiffbau, dank ihrer Innovationskraft und Führungsrolle in der Entwicklung nachhaltiger Technologien.

Die heute veröffentlichte neue Förderrichtlinie knüpft an die zum 31. Dezember 2023 ausgelaufene Vorgängerregelung an und schafft den Rechtsrahmen für künftige Förderungen auf diesem Gebiet.

Das Programm unterstützt deutsche Werften bei der erstmaligen industriellen Anwendung innovativer Produkte und Verfahren im Neubau, Umbau und in der Reparatur von Schiffen mit Eigenantrieb. Es richtet sich an Werften und verbundene Unternehmen in Deutschland, wobei kleine und mittelgroße Werften besonders hohe Fördersätze erhalten.

Gefördert werden schiffbauliche Innovationen, welche unter anderem zur Emissionsminderung beitragen oder nachweisbare Verbesserungen in Qualität und Leistung im Klima- und Umweltbereich erzielen. Auch innovative Offshore-Strukturen werden gezielt gefördert, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Werftindustrie zu stärken und zukunftssichere Arbeitsplätze zu sichern. Die Förderung unterstützt zudem die Wertschöpfung in strukturschwachen Regionen.

Anträge für die Förderung können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Fördervoraussetzungen sind unter www.bafa.de verfügbar.

Die neue Förderrichtlinie tritt am 19. Juli 2024 in Kraft und ist bis zum 30. Juni 2027 befristet.

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