24.12.2022Neues Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ zur Unterstützung neuer Windenergieanlagen

Zum 1. Januar 2023 wird das Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ starten. Ziel ist, die Hürde der hohen Kosten in der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen an Land für Bürgerenergiegesellschaften herabzusetzen.

Die Förderung in Form einer anteiligen Finanzierung der Planungs- und Genehmigungskosten muss nur dann zurückgezahlt werden, wenn die jeweiligen Windenergieanlagen an Land innerhalb von zweieinhalb Jahren eine Genehmigung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz oder einen Zuschlag in einem EEG-Ausschreibungsverfahren erhalten haben oder eine EEG-Förderung außerhalb der Ausschreibung nach § 22b EEG 2023 registriert wurde.

Auch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023), das ebenfalls zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, stärkt die Bürgerenergie. So werden Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften so weit wie möglich von den Ausschreibungen ausgenommen. Für Windenergieanlagen an Land gilt dann die Ausschreibungsgrenze von 18 Megawatt. Zudem ist im EEG 2023 der Begriff der Bürgerenergiegesellschaft nach § 3 Nummer 15 neu definiert. 

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