23.03.2020Unternehmensberatung in Zeiten von Corona

Aktueller Hinweis vom 23. März 2020

Wir bitten um Nachsicht, dass wir angesichts der aktuellen Situation die Vielzahl von schriftlichen Anfragen zum Thema Corona-Virus und den möglichen Auswirkungen auf die Richtlinie nicht entsprechend beantworten können. Den Fokus unserer Arbeit setzen wir momentan auf die Bearbeitung Ihrer Anträge und deren schnellen Auszahlung. Stand heute gilt die Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows vom 28. Dezember 2015 (BAnz AT 31.12.2015 B4) in der geänderten Fassung vom 25. März 2019 (BAnz AT 01.04.2019 B2).

Bund und Länder arbeiten jedoch mit Hochdruck an relevanten Lösungen für KMU und Freiberufler. Mögliche Anpassungen oder Änderungen unseres Förderprogramms werden wir zeitnah auf unserer Homepage veröffentlichen.

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