09.07.2024Änderung der FAQ zum Lieferkettengesetz veröffentlicht

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf seiner Webseite den Katalog der wichtigsten Fragen und Antworten zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) umfangreich aktualisiert.

Die veröffentlichte Aktualisierung der FAQ enthält folgende maßgebliche Änderungen:

  • Neufassung des Unternehmensbegriffs im Sinne des LkSG: Unternehmen i.S.d. LkSG sind nur solche Rechtsträger, die nach einer wertenden Gesamtbetrachtung überwiegend unternehmerisch bzw. wirtschaftlich tätig sind. Handelsgesellschaften (oHG, GmbH, GmbH & Co. KG, AG, KGaA) sind stets überwiegend unternehmerisch bzw. wirtschaftlich tätig. (FAQ 3.1)
  • Hinweise zum Unternehmensbegriff bezüglich juristischer Personen des öffentlichen Rechts (FAQ 3.1 sowie 3.2)
  • Hilfestellung für die Ermittlung der Arbeitnehmendenschwelle bei einem ausländischen Unternehmen mit mehreren inländischen Zweigniederlassungen (FAQ 3.6) sowie bei Leiharbeitnehmenden (FAQ 3.7)
  • Definition der Obergesellschaft im Sinne von § 1 Abs. 3 LkSG (FAQ 4.2): Auch Holdings und Zwischenholdings können Obergesellschaft sein (FAQ 4.4)
  • Klärung der Frage, in welcher Sprache die Grundsatzerklärung nach LkSG abzugeben ist (FAQ 9.4)
  • LkSG und Hinweisgeberschutzgesetz: Unternehmen können mit einem einheitlichen Beschwerdekanal den Anforderungen des LkSG nachkommen (FAQ 12.2)
  • Konkretisierung des Lieferkettenbegriffs bei Einzelhandelsunternehmen: Die Lieferkette umfasst Eigen- und Fremdmarken (FAQ 16.2) 

Durch die Umstellung auf eine durchgängige Nutzung arabischer Ziffern soll zudem die Barrierefreiheit verbessert werden. 

Der Katalog der wichtigsten Fragen und Antworten zum LkSG ist ein Element des umfassenden Informationsangebotes, welches das BAFA zur Unterstützung der durch das Gesetz verpflichteten Unternehmen bereitstellt. 

Zum vollständigen Fragen- und Antwortenkatalog

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