Am 01.03.2024 tritt die novellierte Richtlinie für die Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen in Kraft.
Die Förderung von hoch energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen wird erweitert und fortgesetzt. Mit der Novellierung der Richtlinie steigt die Förderhöhe für energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen. Als neuer Fördergegenstand wurde außerdem die „Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen“ aufgenommen.
Erstmals können damit bestehende kleine Kälteerzeuger, d.h. Kompressionskälteanlagen für Normal- und Tiefkühlung, gefördert werden. Förderfähig sind Anlagen mit mindestens einem halben und höchstens zehn Kilogramm Kohlenwasserstoff-Kältemittel.
Im Rahmen der Kälte-Klima-Richtlinie wurden bisher insgesamt rund 5.200 hoch energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen mit fast 300 Millionen Euro gefördert. Die geförderten Anlagen können Energieeinsparungen von rund 40% erzielen und damit erheblich zur Minderung der Treibhausgasemissionen beitragen.
Die Antragstellung ist ab dem 01.03.2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder möglich. Das Förderprogramm wird letztmalig bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie auch in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter folgendem Link und auf der BAFA Webseite.