04.03.2025EBW/EBN: Neuerungen zu März und April 2025

Ergänzung steuerlicher Angaben in der Verwendungsnachweiserklärung und Abschaffung der Zahlungsermächtigung

Ab dem 04.03.2025: Ergänzung steuerlicher Angaben in der Verwendungsnachweiserklärung

Aufgrund der Mitteilungspflicht nach § 8 der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (kurz: Mitteilungsverordnung) müssen ab sofort in der Verwendungsnachweiserklärung folgende Angaben gemacht werden:

  • Ist der Antragsteller eine natürliche Person, müssen Steuer-Identifikationsnummer und Geburtsdatum angegeben werden. 
  • Bei juristischen Personen muss die Steuernummer (sofern vorhanden) angegeben werden. 

Für Fälle, in denen keine Steuer-Identifikationsnummer angegeben werden kann, kann stattdessen die Nummer des für den Antragstellenden zuständigen Finanzamtes (=Finanzamtsnummer) mitgeteilt werden. Die Finanzamtsnummer kann der Antragstellende telefonisch beim Finanzamt erfragen oder im Internet unter nachfolgendem Link ermittelt werden.

Detaillierte Hinweise hierzu finden Sie auch im „Merkblatt zur Verwendungsnachweiserklärung über das BAFA-Portal“

Abschaffung der Zahlungsermächtigung zum 01.04.25

Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. April 2025, die Zahlungsermächtigung abgeschafft wird. Für alle Verwendungsnachweise, die ab diesem Zeitpunkt eingereicht werden, wird die BAFA-Förderung ausnahmslos auf ein Konto des Beratungsempfängers ausgezahlt werden. Eine Zahlung der BAFA-Förderung an einen Energieberater ist ab April nicht mehr möglich.

Bitte beachten Sie die Auswirkung auf Ihre Rechnungsstellung: Für alle Verwendungsnachweise, die ab dem 1. April 2025 eingereicht werden, darf die Rechnung des Energieberaters an den Beratungsempfänger nicht mehr um die BAFA-Förderung gemindert werden. Der Beratungsempfänger geht künftig über den vollen Rechnungsbetrag in Vorleistung und kann im Nachgang über den Verwendungsnachweis die Förderung abrufen.

Weiterhin werden wir bei Anträgen kommunaler Antragsteller im Programm EBN weiter die bisherige Praxis aufrecht erhalten, um der besonderen Lage der Kommunen im Hinblick auf ihre Haushaltsplanung Rechnung zu tragen.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

confirm selection