26.04.2023EEW-Novellierung 2023

Am 01.05.2023 tritt die Novellierung der Richtlinie zum Förderprogramm „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ in Kraft.

Neben den üblichen Klarstellungen, Anpassungen und Korrekturen, die sich aus der Vielzahl an Rückmeldungen der Antragssteller ergibt, wurden folgenden Punkten verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet:

Elektrifizierung

Einerseits wurde die Anrechnung von erneuerbarer elektrischer Energie verbessert, so dass jetzt auch Power-Purchase-Agreements im Modul 4 für die CO2-Einsparung bilanziert werden können.

Die CO2-Faktoren für Strom wurden außerdem angepasst.

Weiterhin wurde ein neues Modul 6 geschaffen, dass kleinen und Kleinst-Unternehmen die Möglichkeit bietet, unkompliziert und schnell vorhandene Anlagen und Geräte, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, durch moderne elektrische Geräte und Anlagen zu ersetzen.

Wasserstoff

Ebenso wie die Elektrifizierung kann die Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff in Prozessen die Abhängigkeit und die Nutzung von fossilen Energieträgern, insbesondere Erdgas, stark reduzieren. Aus diesem Grund wurde die Möglichkeit geschaffen, die Nutzung von selbst erzeugtem Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen für die CO2-Einsparung bilanzieren zu können.

Geothermie

Modul 2 bietet nun die Möglichkeit, auch Geothermische Energiequellen zur Prozesswärmebereitstellung zu verwenden. Dabei kann ein komplettes Projekt, von der Planung über die Machbarkeitsstudie bis zur Bohrung, Erschließung und Errichtung der notwendigen Anlagentechnik gefördert werden.

Besserstellung von Kleinen- und Kleinst-Unternehmen

Es wurde die Unterscheidung zwischen kleinen- und Kleinst-Unternehmen und mittleren Unternehmen eingeführt, so dass sich für kleine- und Kleinst-Unternehmen ein 10 % höherer Fördersatz ergibt. Weiterhin wurde in Modul 4 der Förderdeckel für kleine- und Kleinst-Unternehmen auf 1.200 Euro pro Tonne CO2 erhöht. Zusammen mit dem Modul 6 sowie der Möglichkeit, als Unternehmen mit KMU-Status alle Module auch die Förderung nach AGVO Art. 17 zu wählen, wurde hier eine deutliche Verbesserung für KMU erreicht.

Weitere Informationen finden Sie in folgenden Dokumenten:

EEW Merkblatt Allgemein
EEW Infoblatt FfK
EEW Infoblatt CO2

Merkblatt - Modul 1
Merkblatt - Modul 2
Merkblatt - Modul 3
Merkblatt - Modul 4
Merkblatt - Modul 6

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