01.07.2021Verkehrsunternehmen: verlängerte Antragsfrist und Erweiterung des personellen Anwendungsbereichs

Der Deutsche Bundestag hat am 24.06.2021 zwei wichtige Änderungen für Verkehrsunternehmen beschlossen, die eine Begrenzung der EEG-Umlage nach der Besonderen Ausgleichsregelung beantragen wollen.

Die Antragsstellung durch alle Verkehrsunternehmen kann in diesem Jahr ausnahmsweise bis zum 30.09.2021 erfolgen. Die Verlängerung der Antragsfrist erfolgte, weil der Deutsche Bundestag auch eine Erweiterung des personellen Anwendungsbereiches beschlossen hat. Antragsberechtigt sind nunmehr alle Verkehrsunternehmen, die die Voraussetzungen des allgemeinen Unternehmensbegriffes nach § 3 Nr. 47 EEG erfüllen. Die bisherige Regelung verlangte, dass die Verkehrsunternehmen juristische Personen sind. Mit dieser Änderung können z.B. auch Personenhandelsgesellschaften und nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts eine Begrenzung der EEG-Umlage beantragen. Diese Änderungen treten nach Veröffentlichung der Gesetzesänderung im Bundesgesetzblatt rückwirkend zum 30.06.2021 in Kraft.

Einzelheiten siehe Merkblatt für Verkehrsunternehmen mit elektrisch betriebenen Bussen (Stand: 29.06.2021)

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