17.01.2017Besondere Ausgleichsregelung: Antragsportal für Einzelkaufleute bis zum 31. Januar 2017 geöffnet

Am 1. Januar ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 in Kraft getreten. Im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung wird für das Antragsverfahren 2017 nunmehr auch Einzelkaufleuten die Möglichkeit eröffnet, einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage zu stellen.

Diese Unternehmen können im Rahmen eines Sonderverfahrens für die Begrenzungsjahre 2015, 2016 sowie 2017 ihre Anträge bis spätestens zum 31. Januar 2017 (materielle Ausschlussfrist) beim BAFA einreichen.

Die Antragstellung muss in elektronischer Form über das bereits geöffnete elektronische Antragsportal ELAN-K2 erfolgen. Der Nachweis der Antragsvoraussetzungen muss auf Grundlage von geprüften Jahresabschlüssen für die jeweils heranzuziehenden letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre erfolgen; dies gilt auch für nach dem Handelsgesetzbuch nicht prüfungspflichtige Unternehmen. Ohne die jeweils erforderlichen geprüften Jahresabschlüsse ist eine positive Bescheidung nicht möglich.

Das BAFA hat für Informationszwecke ein gesondertes „Hinweisblatt Einzelkaufleute“ bereitgestellt und passt derzeit bestehende Veröffentlichungen an die neu geltende Rechtslage nach EEG 2017 an.

Weitere wesentliche Änderungen, die sich durch das EEG 2017 ergeben, können auf der Internetseite zur Besonderen Ausgleichsregelung eingesehen werden.

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