23.09.2022EKDP: Antragsfrist endet am 30.09.2022

Für das Energiekostendämpfungsprogramm können nur bis Ablauf des 30. September 2022 Anträge gestellt werden. Anträge, die bis dahin nicht fristgerecht oder nicht vollständig gestellt sind, müssen abgelehnt werden.

Beim EKDP gilt eine materielle Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass bei Fristversäumnis keine Fristverlängerung oder eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann. Neue Anträge zum verlängerten und veränderten EKDP können ab dem 1. Oktober 2022 nicht mehr für die vorangegangenen Monate gestellt werden.

Nach dem 30. September 2022 können fristgerecht gestellte Anträge auch noch im Nachgang hinsichtlich der einzelnen Monatsanträge ergänzt werden.

Zur Wahrung der Frist muss der Antrag mit den Basisdaten und den erforderlichen Dokumenten über das ELAN-K2 Online-Portal eingereicht werden. Alle fristrelevanten Angaben und die erforderlichen, fristwahrend hochzuladenden Dokumente sind im Merkblatt (insbesondere Ziffern 7 und 8) aufgelistet.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beabsichtigt, das Energiekostendämpfungsprogramm mit einem Folgeprogramm fortzuführen bzw. zu erweitern.

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