18.12.2020Neue Richtlinie zur Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Die neue Richtlinie wurde am 11. Dezember 2020 veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Sie ersetzt im Wesentlichen die Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie über die Förderung der „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“ und der „Energieberatung im Mittelstand“.

Mehrere Fördermodule für Energieberatung

Nach der Richtlinie werden folgende Maßnahmen gefördert:

Energieberatung in Form eines Energieaudits nach DIN EN 16247

Förderhöhe: 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 1.200 Euro; Energiekosten höher als 10.000 Euro (netto): maximal 6.000 Euro.

Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599:

  • Konzept für umfassende energetische Sanierung Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen (Sanierungsfahrplan)
  • Konzept für umfassende energetische Sanierung nach Standard eines bundesgeförderten KfW-Effizienzgebäudes (Sanierung in einem Zug)
  • Konzept für Neubau nach Standard eines bundesgeförderten KfW-Effizienzgebäudes

Förderhöhe: 80 % des förderfähigen Beratungshonorars. Die maximal mögliche Zuschusshöhe ist abhängig von der Nettogrundfläche des Gebäudes:

  • kleiner als 200 m²: maximal 1.700 Euro,
  • 200 m² bis 500 m²: maximal 5.000 Euro,
  • größer 500 m²: maximal 8.000 Euro.

Contracting-Orientierungsberatung

Förderhöhe: 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 7.000 Euro; Energiekosten höher als 300.000 Euro (netto): maximal 10.000 Euro.

Wichtige Hinweise

Den Text der Richtlinie finden Sie unter bundesanzeiger.de. Weitere Informationen zum Förderprogramm veröffentlicht das BAFA ab dem 1. Januar 2021 auf seiner Internetseite. Die Einreichung von Unterlagen zum Verwendungsnachweis ist aus technischen Gründen voraussichtlich erst ab dem 5. April 2021 möglich.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

confirm selection