03.07.2024Rechenzentrumsregister (RZReg) startet – Rechenzentren können ab sofort melden

Das neu geschaffene RZReg schafft erstmals eine Übersicht über die Energieeffizienz von Rechenzentren in Deutschland. Die Datenmeldung ist ab sofort möglich.

Rechenzentren gewinnen mit der zunehmenden Digitalisierung und dem dadurch steigenden Energieverbrauch an Bedeutung. Das Rechenzentrumsregister ermöglicht erstmalig einen Überblick über die Energieeffizienz von deutschen Rechenzentren. Damit erfüllt die Bundesregierung eine Vorgabe aus der Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 (EED), welche die Schaffung einer Europäischen Datenbank für Rechenzentren vorsieht.

Die Datenmeldung im RZReg ist ab sofort freigeschaltet. Für Betreiber von Rechenzentren mit einer nicht-redundanten Nennanschlussleistung von mindestens 500 kW gilt die erste Meldefrist zum 15. August 2024. Für Betreiber von Rechenzentren mit einer nicht-redundanten Nennanschlussleistung von mindestens 300 kW bis unter 500 kW gilt die erste Meldefrist zum 1. Juli 2025.

Alle relevanten Informationen können der Website des Rechenzentrumsregisters unter www.rechenzentrums-register.de entnommen werden. Dort wird auch ein Leitfaden zur Verfügung gestellt, der zu den Datenpunkten weitergehende Beispiele, Abbildungen, Ausnahme- sowie Übergangsregelungen darstellt. Zudem stehen dort der Link zur Datenmeldung, FAQ sowie weitere Dokumente zum Download bereit.

Rechtliche Grundlagen für die Datenerhebung sind insbesondere § 13 EnEfG des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) sowie die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1364 der Kommission vom 14. März 2024.

Durch ihre Meldung im RZReg erfüllen die meldepflichtigen Unternehmen sowohl die Anforderungen aus dem EnEfG als auch der EED sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1364. Die BfEE im BAFA übernimmt die Meldung der nationalen Daten an die Europäische Datenbank für Rechenzentren.

Weitere Informationen zum Rechenzentrumsregister.

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