Die Oktober-Ausgabe des Newsletters „Exportkontrolle Aktuell“ ist veröffentlicht.
EU Recht/Embargo-Maßnahmen
Irak
Mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2016/1453 der Kommission vom 5. September 2016 (ABl. L 238 vom 6.9.2016, S. 1) und (EU) 2016/1642 der Kommission vom 12. September 2016 (ABl. L 244 vom 13.9.2016, S. 9) zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 des Rates über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irakwurden fünf Organisationen aus der Liste in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 gestrichen.
Die Änderungen setzen die Entscheidungen des Sanktionsausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 30. August und 6. September 2016 um.
Ukraine – Maßnahmen angesichts der Bedrohung der territorialen Unversehrtheit der Ukraine
Mit Beschluss (GASP) 2016/1671 des Rates vom 15. September 2016 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP (ABl. L 249 vom 16.9.2016, S. 39) wurden die restriktiven Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, bis zum 15. März 2017 verlängert.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1661 des Rates vom 15. September 2016 (ABl. L 249 vom 16.9.2016, S. 1) zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, wurde der Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 nach Überprüfung der einzelnen Einträge zu den dort aufgeführten Personen und Organisationen aktualisiert.
Zentralafrikanische Republik
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1442 des Rates vom 31. August 2016 (ABl. L 235 vom 1.9.2016, S. 1) zur Durchführung des Artikels 17 Absatz 1/Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik wurden zwei Personen in die Liste des Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 aufgenommen und der Eintrag zu einer Person aktualisiert. Die Änderungen setzen die Entscheidung des Ausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 23. August 2016 um.
Terrorismus
Al Qaida und ISIL (Da´esh)
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1641 der Kommission vom 12. September 2016 (ABl. L 244 vom 13.9.2016, S. 7) zur 252. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da´esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen, wurde in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 in der Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, ein Eintrag geändert.
Die Änderungen setzen die Entscheidung des Sanktionsausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 6. September 2016 um.
BAFA intern
Iran-Merkblatt aktualisiert
Das Merkblatt zu den Entwicklungen des Iran-Embargos (PDF, 786KB, Datei ist nicht barrierefrei) wurde aktualisiert.