01.08.2016Exportkontrolle Aktuell August 2016

Die August-Ausgabe des Newsletters „Exportkontrolle Aktuell“ ist veröffentlicht.

EU Recht/Embargo-Maßnahmen

Demokratische Republik Kongo

Mit der Verordnung (EU) 2016/1165 des Rates vom 18. Juli 2016 (ABl. L 193 vom 19.7.2015, Seite 15) zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen, wurden die Kriterien für die Benennung von Personen und Einrichtungen, die den restriktiven Maßnahmen gemäß den Ziffern 9 und 11 der Resolution 1807 (2008) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen unterliegen, geändert.

Mit dem vorstehenden Rechtsakt setzt die EU die Resolution 2293 (2016) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 21. Juni 2016 um.

Nordkorea

Mit der Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/780 der Kommission vom 19. Mai 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (ABl. L 151 vom 8.6.2016, Seite 125) wurden die in der Durchführungsverordnung (EU) 2016/780 enthaltenen Ergänzungen und Änderungen von Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 korrigiert.

Terrorismus

 Sonstige Terrorverdächtige

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1127 des Rates vom 12. Juli 2016 (ABl. L 188 vom 13.7.2016, Seite 1) zur Durchführung des Artikels 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus, und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2425 wurde die Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, die unter die Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 fallen, neu gefasst.

Al Qaida und ISIL (Da´esh)

Mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2016/1018, (EU) 2016/1063, (EU) 2016/1113 und (EU) 2016/1186 der Kommission vom 23. Juni 2016 (ABl. L 166 vom 24.6.2016, Seite 5), 30. Juni 2016 (ABl. L 177 vom 1.7.2016, Seite 4), 8. Juli 2016 (ABl. L 186 vom 9.7.2016, Seite 9) und 20. Juli 2016 (ABl. L 196 vom 21.7.2016, Seite 44) zur 246., 247., 248. und 249. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da´esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen, wurden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 in der Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, drei Personen gestrichen und acht Einträge geändert.

Die Änderungen setzen die Entscheidung des Sanktionsausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 20. und 24. Juni sowie 5. und 15. Juli 2016 um.

BAFA intern

Merkblatt „Technologietransfer und Non-Proliferation“ veröffentlicht

Das Merkblatt Technologietransfer und Non-Proliferation – Leitfaden für Industrie und Wissenschaft (2. Auflage/Mai 2022) (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei) wurde aktualisiert. Das Merkblatt enthält umfangreiche Informationen rund um das sehr praxisrelevante Thema Technologieausfuhr und geht hier insbesondere auch auf Technologieausfuhren mittels elektronischer Medien ein.

Merkblatt „Exportkontrolle für Ersatzteile des Anhangs I der EG-Dual-use-Verordnung“ veröffentlicht

Mit dem Merkblatt Merkblatt Exportkontrolle für Ersatzteile des Anhangs I der EG-Dual-use-Verordnung (PDF, 5MB, Datei ist nicht barrierefrei) wurde ein weiteres sehr praxisrelevantes Thema, nämlich Verfahrenserleichterungen bei der Ausfuhr von Ersatzteilen, aufgegriffen. Das Merkblatt stellt die verschiedenen Verfahrenserleichterungen dar, die bei der Ausfuhr von Ersatzteilen des Anhangs I der EG-Dual use-Verordnung genutzt werden können.

Deutsch-Chinesisches Exportkontrollforum am 26. September 2016 im Fleming’s Conference Hotel Frankfurt

Im Rahmen der durch das Auswärtige Amt unterstützen bilateralen Zusammenarbeit findet in diesem Jahr am 26. September 2016 in Frankfurt das Deutsch-Chinesische Exportkontrollforum statt. Vertreter aus China (Außenministerium und Handelsministerium) und Deutschland (Auswärtiges Amt, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und BAFA) informieren zu den gemeinsamen Bestrebungen Deutschlands und Chinas in der Exportkontrolle/Non-Proliferation, zu den Trends und neusten Entwicklungen in diesen Bereichen und zum internen Risiko- und Compliance-Management. Wir laden Sie recht herzlich ein, sich an den Diskussionen zu beteiligen. Die Plätze für die Veranstaltung sind begrenzt, sichern Sie sich noch Ihren Platz und registrieren Sie sich. Ein begrenztes Zimmerkontingent zu Sonderkonditionen steht Ihnen zur Buchung im Fleming's Conference Hotel zur Verfügung.

BAFABIS Conference/Export Control and Compliance Update 2016 am 11. Oktober 2016 im Mövenpick Hotel Frankfurt City

Für viele in Deutschland niedergelassene Unternehmen ist nicht nur europäisches und deutsches Exportkontrollrecht einschlägig. Sie können auch vom US-Recht betroffen sein. Viele in Deutschland niedergelassene Unternehmen bilden nicht nur europäisches und deutsches Exportkontrollrecht in ihren innerbetrieblichen Kontrollsystemen ab. Die mit Non-Compliance von US-(Re)Exportkontrollrecht verbundenen Risiken veranlassen sie, sich auch mit den Export Administration Regulations und der Commerce Control List zu beschäftigen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat daher auch 2016 das Bureau of Industry and Security (BIS) eingeladen, um über den Stand der US-Exportkontrollreform, jüngste Entwicklungen und die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen zu informieren. Als Keynote-Redner konnte erneut Assistant Secretary Kevin Wolf, politischer Vordenker und detailreicher Kenner der US-Reform, gewonnen werden. Wie in Vorjahren werden zudem weitere Redner des BIS und des BAFA über Rechts- und Verfahrensänderungen informieren.

Newsletter Exportkontrolle aktuell auch in englischer Sprache verfügbar

Der Newsletter Exportkontrolle aktuell ist auch auf Englisch abrufbar. Er steht zukünftig etwa zwei Wochen nach Veröffentlichung des deutschen Newsletters auf der englischen Webseite des BAFA zur Verfügung.

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