01.02.2016Exportkontrolle Aktuell Februar 2016

Die Februar-Ausgabe des Newsletters „Exportkontrolle Aktuell“ ist veröffentlicht.

EU Recht/Embargo-Maßnahmen

Delegierte Verordnung (EU) 2015/2420 der Kommission vom 12. Oktober 2015

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2420 der Kommission vom 12. Oktober 2015 (ABl. L 340 vom 24.12.2015, S. 1) zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des

Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck wurden die Anhänge I, II und IV der EG-Dual-use-Verordnung aktualisiert. Diese Delegierte Verordnung ist am 25.12.2015 in Kraft getreten und setzt die im Jahr 2014 getroffenen Beschlüsse der internationalen Exportkontrollregime um. 

Iran

Nachdem die IAEO bestätigt hat, dass der Iran erste zentrale Schritte zum Rückbau seines Nuklearprogramms umgesetzt hat, ist der sogenannte Implementation Day eingetreten. Die in den Verordnungen (EU) 2015/1861 und 2015/1862 des Rates vom 18. Oktober 2015 (ABl. L 274 vom 18.10.2015, S. 1 und 161) enthaltenen Sanktionslockerungen sind damit ab dem 16. Januar 2016 in Kraft getreten (Beschluss (GASP) 2016/37 des Rates vom 16. Januar 2016; ABl. L 11 I vom 16.1.2016, S. 1). Anlässlich dieser neueren Entwicklungen hat das BAFA das Merkblatt „Entwicklungen des Iran-Embargos“ überarbeitet. Daneben veröffentlicht das BAFA eine Extraausgabe des Newsletters zu diesen Entwicklungen. 

Libyen

Mit der Verordnung (EU) 2016/44 des Rates vom 18. Januar 2016 (ABl. L 12 vom 18.1.2016, S. 1) über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 wurden die Listen der Personen und Organisationen, die Reisebeschränkungen und Finanzsanktionen unterliegen, neu gefasst. Gleichzeitig wurde die Verordnung (EU) Nr. 2004/2011, die mehrfach geändert worden ist, in dieser neuen Verordnung konsolidiert. 

Zentralafrikanische Republik

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2454 des Rates vom 23. Dezember 2015 (ABl. L 339 vom 24.12.2015, S. 36) zur Durchführung des Artikels 17 Absätze 1 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik wurden die Angaben zu einer Person in der Liste des Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 geändert und zwei Personen neu in die Liste aufgenommen. 

Die Änderungen setzen die Entscheidung des Ausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 20. Oktober und 17. Dezember 2015 um.

Terrorismus

Sonstige Terrorverdächtige

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2425 des Rates vom 21. Dezember 2015 (ABl. L 334 vom 22.12.2015, S. 1) zur Durchführung des Artikels 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 2580/2001 über spezifische gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1325 wurde die Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 neu gefasst.

Al Qaida

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/13 der Kommission vom 6. Januar 2016 (ABl. L 4 vom 7.1.2016, S. 10) zur 240. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen, wurden die Einträge zu zwölf natürlichen Person in der Liste in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 geändert und eine natürliche Person von der Liste gestrichen. 

Die Änderungen setzen die Entscheidungen des Sanktionsausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 2015 um.

BAFA intern

Newsletter Exportkontrolle aktuell auch in englischer Sprache verfügbar

Der Newsletter Exportkontrolle aktuell ist ab sofort auch auf Englisch abrufbar. Er steht zukünftig etwa zwei Wochen nach Veröffentlichung des deutschen Newsletters auf der englischen Webseite des BAFA zur Verfügung.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

confirm selection