Die EU-Kommission hat mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2023/996 vom 23. Februar 2023 den Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 des Europäische Parlaments und des Rates über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck neu gefasst. Diese Delegierte Verordnung ist am 26. Mai 2023 in Kraft getreten.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Güterlisten unter „Die Güterlisten im Detail / Anhänge EU-Dual-Use-Verordnung“.