Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 17 und Nr. 30 werden bis zum 31.03.2024 verlängert. Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 18 bis Nummer 28 werden bis zum 30.09.2023 verlängert.
Inhaltliche Änderungen ergeben sich derzeit nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass inhaltliche Änderungen der oben genannten Allgemeinen Genehmigungen vor dem 31. März 2024 bzw. dem 30. September 2023 vorbehalten bleiben.
Alle Informationen zu den Allgemeinen Genehmigungen finden Sie unter Außenwirtschaft / Ausfuhrkontrolle / Antragsarten / Allgemeine Genehmigungen.