Die EU-Kommission hat mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2023/66 vom 21. Oktober 2022 den Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 des Europäische Parlaments und des Rates über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung. der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck neu gefasst. Diese Delegierte Verordnung ist am 12. Januar 2023 in Kraft getreten.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Güterlisten unter „Die Güterlisten im Detail / Anhänge EU-Dual-Use-Verordnung“.