23.12.2022Russland: Neues Sanktionspaket in Kraft

Am 16. Dezember 2022 hat die EU das 9. Sanktionspaket i. Z .m. der Invasion der Ukraine erlassen.

Als Reaktion auf den Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine hat die Europäische Union die Sanktionsmaßnahmen am 16. Dezember 2022 erneut erweitert. Mit dem neunten Sanktionspaket sind neue güter- als auch personenbezogene Beschränkungen in Kraft getreten.

Im Bezug zu Russland erfolgte die Verschärfung durch Anpassung der bestehenden Verordnungen (EU) 833/2014 [durch die Verordnung (EU) 2022/2474] sowie 269/2014 [durch die Verordnungen (EU) 2022/2475 und 2022/2476].

Aktuelle Informationen zu den geltenden Embargovorschriften finden Sie auf der BAFA Internetseite im Unterpunkt Russland.

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