Der Rat der Europäischen Union hat am 21. Juli 2022 die Verordnung (EU) 2022/1269 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen.
Mit bislang sechs Sanktionspaketen hat die Europäische Union umfangreiche Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegen Russland beschlossen und hierdurch die bestehenden Maßnahmen erweitert und verschärft.
Die Verordnung (EU) 2022/1269 passt die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 an. Sie enthält im Wesentlichen Korrekturen im Bereich der güter- und finanzbezogenen Maßnahmen. So wurden etwa Ausnahmen für Ausfuhren zu medizinischen und pharmazeutischen Zwecken sowie im Erdöl- und Lebensmittelbereich aufgenommen. Zudem wurde die Liste der Güter, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten (Anhang VII), erweitert und das Zugangsverbot von Schiffen unter russischer Flagge zu EU-Häfen auf Schleusen ausgeweitet. Weitere Listungen wurden in Anhang IV vorgenommen.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1274 wurde die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 um weitere Listungen von Personen, Organisationen und Einrichtungen (darunter das russische Finanzinstitut Sberbank) erweitert.
Darüber hinaus wurde mit der Verordnung (EU) 2022/1273 eine Meldepflicht der in Anhang I aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen über ihr in der EU befindliches eingefrorenes Vermögen beschlossen.
Nähere Informationen zu den Sanktionen finden Sie unter Außenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Embargos-Länder/Russland und in dem jeweiligen Bereichsmenü.