29.06.2022Meldungen nach § 23a AWG

Die EU-Sanktionen gegen Russland umfassen u. a. das Einfrieren von Vermögenswerten von Personen, die in den entsprechenden Embargo-Verordnungen gelistet sind. Um eine effektive Durchsetzung dieser Sanktionen sicherzustellen, hat der Bundestag das Sanktionsdurchsetzungsgesetz 1 (SDG 1) verabschiedet.

Dieses Gesetz erweitert durch Änderungen im Außenwirtschaftsgesetz, Geldwäschegesetz, Kreditwesengesetz und Wertpapierhandelsgesetz die Möglichkeiten, Eigentumsverhältnisse aufzuklären und Vermögensgegenstände sicherzustellen und enthält eine strafbewehrte Pflicht zur Anzeige der Vermögen gelisteter Personen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Außenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Embargos/Melderegister Sanktionen (§ 23a AWG).

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