12.04.2022Russland: Neues Sanktionspaket in Kraft

Am 8. April 2022 hat die EU das fünfte Sanktionspaket i.Z.m. der Invasion der Ukraine erlassen.

Als Reaktion auf den Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine hat die Europäische Union die Sanktionsmaßnahmen am 8. April 2022 erneut erweitert. Mit dem fünften Sanktionspaket sind neue güter- als auch personenbezogene Beschränkungen in Kraft getreten.

Im Bezug zu Russland erfolgte die Verschärfung durch Anpassung der bestehenden Verordnungen (EU) 833/2014 [durch die Verordnung (EU) 2022/576] sowie 269/2014 [durch die Verordnung (EU) 2022/580 und 2022/581].

Im Bezug zu Belarus wurde die bestehende Verordnung (EG) Nr. 765/2006 durch die Verordnung (EU) 2022/577 angepasst.

Aktuelle Informationen zu den geltenden Embargovorschriften finden Sie auf der BAFA Internetseite im Unterpunkt Russland bzw. Belarus.

Im Zusammenhang mit den neuen Sanktionsmaßmaßnahmen hat die EU auch eine Presseerklärung veröffentlicht. Diese finden Sie hier.

Vor dem Hintergrund des russischen Angriffs auf die Ukraine und zahlreicher Bemühungen um Hilfslieferungen zur Unterstützung der Ukraine mit ausfuhrgenehmigungspflichtiger Schutzausrüstung setzt das BAFA für entsprechende Vorgänge ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren um. Für die Lieferung von Hilfsgütern in die Ukraine hat das BAFA ein Infoblatt entwickelt. 

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