31.03.2022Information zur Verlängerung und Änderung der Allgemeinen Genehmigungen

Alle Allgemeinen Genehmigungen des BAFA werden – mit Ausnahme der AGG Nr. 28 – verlängert. Die Allgemeine Genehmigung Nr. 28 gilt bereits jetzt bis zum 31. März 2023. Die Änderungen treten am 1. April 2022 in Kraft.

Alle weiteren Informationen zu den Allgemeinen Genehmigungen finden Sie unter Außenwirtschaft / Ausfuhrkontrolle / Antragsarten / Allgemeine Genehmigungen.

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