Am 23. September 2021 wurde die „Empfehlung (EU) 2021/1700 der Kommission vom 15. September 2021 zu internen Compliance-Programmen für die Kontrolle von Forschung im Zusammenhang mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck gemäß der Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppelten Verwendungszweck“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Bei der Empfehlung handelt es sich um eine EU-einheitliche rechtlich nicht verbindliche Handreichung für den Wissenschafts- und Forschungsbereich und Leitlinien für ein Internal Compliance Programme (ICP), die unter Vorsitz der EU-Kommission von einer Unterarbeitsgruppe der sog. Art. 24 Koordinierungsgruppe „Güter mit doppeltem Verwendungszweck“ erarbeitet worden sind.
Die deutsche Fassung der Empfehlung (EU) 2021/1700 der Kommission vom 15. September 2021 ist hier abrufbar.