16.08.2021Merkblätter zur neuen EU-Dual-Use-VO (Verordnung (EU) 2021/821)

Am 9. September 2021 tritt die neue EU-Dual-Use-VO (Verordnung (EU) 2021/821) in Kraft.

In Vorbereitung auf das Inkrafttreten der EU-Dual-Use-VO am 9. September 2021 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zwei neue Merkblätter veröffentlicht.

Eine ausführliche Darstellung der ab dem 9. September 2021 geltenden Rechtslage bietet das Merkblatt Die neue EU-Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EU) 2021/821).

Das Merkblatt zum Art. 5 der neuen EU-Dual-Use-Verordnung bietet den Unternehmen eine Hilfestellung bei der Anwendung des neu eingeführten Art. 5 EU-Dual-Use-VO.

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