11.06.2021Veröffentlichung der neuen EU-Dual-Use-Verordnung (VO (EU) 2021/821)

Die neue EU-Dual-Use-Verordnung (VO (EU) 2021/821) wurde am 11. Juni 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Heute wurde die neu gefasste Verordnung über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung, der technischen Unterstützung und der Durchfuhr betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (EU-Dual-Use-Verordnung, VO (EU) 2021/821) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Der Verordnungstext ist hier abrufbar.

Die Verordnung wird 90 Tage nach ihrer Veröffentlichung, das bedeutet am 9. September 2021, in Kraft treten.

Hinweis: Bis zum Inkrafttreten werden die Anträge beim BAFA nach der noch geltenden EG-Dual-Use-Verordnung (VO (EG) 428/2009) beschieden.

Der Kreis der von Anhang I erfassten Güter wird durch die neue Verordnung nicht verändert; die neue Verordnung beinhaltet Anhang I in der Fassung der derzeit gültigen Delegierten Verordnung (EU) 2020/1749 vom 7. Oktober 2020. Nähere Informationen zu den inhaltlichen Kernelementen der Neufassung können Sie der BAFA-Pressemeldung vom 24. November 2020 entnehmen.

In Vorbereitung auf das Inkrafttreten der EU-Dual-Use-Verordnung am 9. September 2021 wird das BAFA spezifisches Informationsmaterial (u. a. ein Merkblatt) veröffentlichen.

Am 16. Juni 2021 findet eine virtuelle Informationsveranstaltung des DIHK und der IHKs unter Teilnahme von Expert*innen des BAFA zur neuen EU-Dual-use-Verordnung statt – nähere Informationen zu dieser Veranstaltung sowie den Link zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

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