28.05.2021Geplante Veröffentlichung der neuen EU-Dual-Use-Verordnung

Nach heutiger Mitteilung des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Union wird die neue EU-Dual-Use-Verordnung voraussichtlich am 11. Juni 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Die Verordnung wird 90 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.

In Vorbereitung auf das Inkrafttreten der EU-Dual-Use-Verordnung wird das BAFA in Kürze spezifisches Informationsmaterial (u. a. ein Merkblatt) veröffentlichen.

Am 16. Juni 2021 findet eine virtuelle Informationsveranstaltung des DIHK und der IHKs unter Teilnahme von Expert*innen des BAFA zur neuen EU-Dual-Use-Verordnung statt – erste Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie hier, weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung folgen in Kürze.

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