13.04.2021Information zur Verlängerung und Änderung der Allgemeinen Genehmigungen

Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 14 sowie die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 16 bis Nr. 28 wurden wie angekündigt bis zum 31. März 2022 verlängert. Eine Verlängerung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 15 ist derzeit nicht erforderlich, da diese bereits bis zum 31. März 2022 gültig ist.

Alle weiteren Informationen sowie die Vollversionen der Allgemeinen Genehmigungen finden Sie unter Allgemeine Genehmigungen.

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