24.11.2020Neufassung der Dual-Use-Verordnung

Rat und Europäisches Parlament einigen sich auf neue Regelungen für den Handel mit Dual-Use-Gütern.

Der Rat der EU unter deutschem Vorsitz und das Europäische Parlament haben sich in ihrer Verhandlungsrunde am 9. November 2020 auf eine neue Verordnung für die Exportkontrolle von Dual-Use-Gütern geeinigt. Die Verordnung wird die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 aus dem Jahr 2009 ersetzen. Das BAFA als zuständige Genehmigungsbehörde war in die Verhandlungen intensiv aktiv eingebunden.

Kernelemente der Einigung sind neue, striktere Kontrollvorschriften für Ausfuhren bestimmter Abhör- und Überwachungstechnik, eine vertiefte Kooperation unter den Mitgliedstaaten durch neue Abstimmungsmechanismen, die Einführung neuer Allgemeiner Genehmigungen, die Harmonisierung der Kontrollvorschriften für technische Unterstützung auf EU-Ebene, eine bessere Durchsetzbarkeit der Kontrollen durch eine verstärkte Kooperation zwischen den Genehmigungs- und Zollbehörden auf EU-Ebene sowie mehr Transparenz im Jahresbericht der EU-Kommission.

Die vorläufige englische Textfassung der neuen Verordnung wurde auf der Internetseite des Rats veröffentlicht und ist unter folgendem Link abrufbar: Proposal for a Regulation. Eine offizielle Übersetzung erfolgt erst 2021.

Das BAFA wird auf dem BAFA-Infotag am 10. Dezember 2020 über die Einigung und die neuen Regelungen informieren. Darüber hinaus wird Informationsmaterial (Merkblätter etc.) veröffentlicht und zu gegebener Zeit eine Reihe von speziellen Informationsveranstaltungen angeboten werden.
Nähere Informationen können Sie der Pressemitteilung des BMWi sowie des Rats der EU entnehmen:

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