31.03.2020Information zur neuen Allgemeinen Genehmigung Nr. 28 (Deutsch-französische Zusammenarbeit)

Anknüpfend an den deutsch-französischen Vertrag von Aachen aus dem Januar 2019 wurde im Oktober 2019 ein Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich abgeschlossen. Im Lichte dieses Abkommens, das eine Privilegierung von sog. „De-minimis“ Fällen vorsieht, hat das BAFA die neue Allgemeine Genehmigung Nr. 28 geschaffen.

Weitere Informationen finden Sie unter Allgemeine Genehmigungen.

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