14.06.2017Bundesregierung legt Rüstungsexportbericht 2016 und Zwischenbericht über die Rüstungsexportgenehmigungen der ersten vier Monate des Jahres 2017 vor

Am 14. Juni 2017 hat das Bundeskabinett den Rüstungsexportbericht 2016 beschlossen.

Am 14. Juni 2017 hat das Bundeskabinett den Rüstungsexportbericht 2016 beschlossen. Der aktuelle Rüstungsexportbericht 2016, den die Bundesregierung am 14. Juni 2017 vorgelegt hat, zeigt, dass auch 2016 und 2017 der Kurs einer verantwortungsvollen und restriktiven Rüstungsexportpolitik fortgesetzt wurde. So wurden im Gesamtjahr 2016 Einzelgenehmigungen in Höhe von insgesamt 6,85 Milliarden Euro erteilt (2015: 7,86 Milliarden Euro).

Für eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Thema Rüstungsexporte ist es außerdem entscheidend, nach der Art des genehmigten Rüstungsguts, seinen Verwendungsmöglichkeiten und dem konkreten Empfängerland zu unterscheiden. So entfiel ein hoher Anteil von 46,4 Prozent der Ausfuhrgenehmigungen (2015: 41 Prozent) auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder in die der Export von Rüstungsgütern – nach den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung - grundsätzlich nicht zu beschränken ist.

Zusätzlich zum Rüstungsexportbericht über die Exportpolitik für Rüstungsgüter im Jahr 2016 hat die Bundesregierung am 14. Juni 2017 auch den Zwischenbericht über die Rüstungsexportgenehmigungen der ersten vier Monate des Jahres 2017 vorgelegt. Auch in diesem Zeitraum wurde der Kurs einer restriktiven und verantwortungsvollen Rüstungsexportpolitik fortgesetzt. Insgesamt wurden bis einschließlich April 2017 Exportgenehmigungen mit einem Gesamtwert von 2,42 Milliarden Euro erteilt (2015: 3,30 Milliarden Euro). Davon entfallen 1,1 Milliarden Euro (rund 46 Prozent) auf EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder.

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