Anlage „KWK-BON – Boni“

Diese Anlage ist nur auszufüllen und zusammen mit dem Zulassungsantrag einzureichen, wenn für die KWK-Anlage der Bonus für innovative erneuerbare Wärme (§ 7a), elektrische Wärmeerzeuger (§ 7b) oder Kohleersatz (§ 7c) in Anspruch genommen werden soll.

Für die Gewährung des sog. TEHG-Bonus ist diese Anlage nicht erforderlich.

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