Merkblatt »Wärmepumpen mit Erdwärmesondenbohrungen«

Die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11. März 2015 beinhalten unter Nummer IV 3.4.1 g) für Wärmepumpen mit neu errichteten Erdwärmesonden zwei zusätzliche technische Fördervoraussetzungen. Sie korrespondieren mit den jeweiligen Leitlinien bzw. Leitfäden für Erdwärmesonden der Bundesländer.

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