Weiterbildung Energieberatung für Wohngebäude

Diese Erklärung des Anbieters dient in Verbindung mit dem Abschlusszertifikat im Zulassungsverfahren gegenüber dem BAFA als Nachweis der geforderten Zusatzqualifikation für Energieberater für Wohngebäude. Die Vorlage des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formblatts ist auch dann erforderlich, wenn der Lehrgang bereits in die vom BAFA auf seiner Homepage veröffentlichte Liste aufgenommen worden ist.

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