Bekanntmachung über Endverbleibsdokumente nach § 21 Abs. 6 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) für nicht von Teil I A der Ausfuhrliste erfasste Güter [sonstige Güter]

Bekanntmachung über Endverbleibsdokumente nach § 21 Abs. 6 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) für nicht von Teil I A der Ausfuhrliste erfasste Güter vom 1. August 2017

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