Schornsteinfegerregister
Alle Hauseigentümer haben seit dem 1. Januar 2013 die Möglichkeit, einen Schornsteinfeger ihrer Wahl zu beauftragen, mit der Folge, selbst dafür zu sorgen, dass ihre Heizungsanlage regelmäßig gekehrt und überprüft wird.
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Für die durch die Schornsteinfeger wahrzunehmenden hoheitlichen Tätigkeiten bleibt jedoch der bisherige Bezirksschornsteinfeger zuständig. Hierzu zählen die Feuerstättenschau aller Feuerstätten und Schornsteine, die Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit, die Bauabnahmen neuer Feuerstätten und Schornsteine, die Durchführung von behördlich angeordneten Ersatzvornahmen und die Erstellung des sogenannten Feuerstättenbescheides.
Weitere Informationen können dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz SchfHwG entnommen werden.
Registerinhalt/Schornsteinfegersuche
Das Schornsteinfegerregister bietet nach § 3 SchfHwG einen Überblick darüber, wer die Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung von Schornsteinfegerarbeiten erfüllt. Das Register wird elektronisch geführt. Das BAFA stellt hierfür lediglich die entsprechende Plattform sowie das Zugangsportal für die Registrierung. Auskünfte aus dem Register können ausschließlich automatisiert über das Internet abgerufen werden. Eine Beantwortung von diesbezüglichen schriftlichen oder telefonischen Anfragen beim BAFA ist nicht möglich.
Die Daten werden ausschließlich von den Handwerkskammern, bei denen der Inhaber oder die Inhaberin des Betriebs mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist, oder Behörden, bei denen die Erbringung von Dienstleistungen angezeigt wurde, eingepflegt.
Der Registerauskunft kann der Name des Schornsteinfegers bzw. Betriebs, die Adresse des jeweiligen Geschäftssitzes sowie die registrierende Stelle entnommen werden. Die Telefonnummern der Schornsteinfeger bzw. Betriebe dürfen nicht in das Register eingetragen werden. Bitte recherchieren Sie diese deshalb anderweitig.
Registrierung
Die Registrierung kann kostenlos über das Portal/Extranet durch die oben genannten Handwerkskammern und Behörden vorgenommen werden. Änderungen sowie Löschungen auf Antrag Dritter sind ebenfalls ausschließlich gegenüber diesen Stellen anzuzeigen und werden von diesen durchgeführt.
Eine Registrierungsnummer wird nicht vergeben.
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