Filmförderung
Die Bundesregierung fördert den deutschen Film und die deutsche Filmwirtschaft. Rund 44 Millionen Euro fließen jedes Jahr allein in Förderprogramme und Auszeichnungen. Die Förderung verfolgt das Ziel die Struktur der deutschen Filmwirtschaft zu sichern und den deutschen Film als Wirtschafts- und Kulturgut zu stärken. Außerdem geht es darum, die Qualität und Vielfalt des deutschen Filmschaffens zu erhalten und weiterzuentwickeln.
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Das Filmförderungsgesetz (FFG) bildet die Rechtsgrundlage für die Filmförderung durch die Filmförderungsanstalt (FFA).
Das BAFA stellt nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) vorläufige Projektbescheinigungen und Bescheinigungen darüber aus, dass ein Film den Voraussetzungen der Paragraphen 41, 42 und 44 oder den Paragraphen 43 und 44 entspricht und damit als deutscher Film gilt. Die Bescheinigungen des BAFA sind Grundlage für die Gewährung von Fördermitteln durch die Filmförderungsanstalt (FFA).
Die Anlage „Kulturelle Kriterien“ ist dem Antrag immer beizufügen, außer wenn es sich um Koproduktionen handelt, die unter dem Europäischen Abkommen Anerkennung finden sollen. In diesen Fällen ist dem Antrag die „Anlage 2 zum Europäischen Abkommen (Nachweis der Europäischen Elemente)“ beizufügen.
Internationale Filmabkommen
Deutschland unterhält mit einer Reihe von Staaten multi- oder bilaterale Koproduktionsabkommen. Diese Abkommen sollen einen Beitrag für das gegenseitige Verständnis der Kulturen der beteiligten Länder leisten, den Austausch von Filmen zwischen den Ländern fördern und durch Erhöhung der Produktionsbudgets das deutsche Filmschaffen international wettbewerbsfähiger machen. Konkretes Ziel dieser Regierungsabkommen ist es sicherzustellen, dass Koproduktionen zwischen den Vertragsparteien in jedem am Abkommen beteiligten Land wie inländische Produktionen behandelt werden und damit Zugang zu den jeweiligen nationalen Förderungssystemen erhalten. Die an der internationalen Gemeinschaftsproduktion beteiligten Produzenten kommen in ihrem Herkunftsland jeweils in den Genuss aller Vergünstigungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehen. Die Projekte müssen vor Drehbeginn durch die jeweiligen zuständigen Behörden als Gemeinschaftsproduktion anerkannt werden. In Deutschland obliegt diese Aufgabe dem BAFA.
Verwertung von deutschen Filmen im Ausland
Das BAFA erteilt auf der Grundlage des Runderlasses Außenwirtschaft Ursprungszeugnisse für die Verwertung von deutschen Filmen im Ausland. Die Erteilung von Ursprungszeugnissen richtet sich nach den gleichen Voraussetzungen des FFG, die auch für die Erteilung von Bescheinigungen gelten.
Antragstellung
Das elektronische Antragsformular finden Sie unter dem Reiter „Formulare“ auf dieser Seite.
Filmförderungsgesetz 2025
In der Fassung der Bekanntmachung vom 30.12.2024 (BGBl. Teil I Nr. 451) hat der Deutschen Bundestag das neue Filmförderungsgesetz beschlossen. Das Gesetz in der vom Bundestag verabschiedeten Fassung finden Sie unter Rechtsgrundlagen. Nachdem das FFG den Bundesrat passiert hat, ist es am 1. Januar 2025 in Kraft getreten.
Informationen zum Thema
Rechtsgrundlagen
Formulare
- Antragsformular zur Ausstellung einer Projektbescheinigung / einer Bescheinigung / eines Ursprungszeugnisses
- Anlage Kulturelle Kriterien (PDF, 113KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Erläuterungen zur Anlage Kulturelle Kriterien (PDF, 156KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Anlage zum Punktesystem – Animationfilm (PDF, 99KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Anlage zum Punktesystem – Dokumentarfilm (PDF, 88KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Anlage zum Punktesystem – Spielfilm (PDF, 110KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Zum Thema
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