STARK – Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten

Das STARK-Programm fördert Projekte, die den Transformationsprozess zu einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Wirtschaftsstruktur in den Kohleregionen unterstützen.

Würfel, die die Wörter Chance und Change zeigen STARK (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: ©AdobeStock/fotogestoeber

Aktueller Hinweis vom 16.08.2024

Die beiden Merkblätter zur novellierten Förderrichtlinie vom 13. August 2024 „Antragsverfahren, Folgeanträge und vorzeitige Maßnahmenbeginn“ und „Förderkategorien und Indikatoren“ sind nun auf dieser Seite unter Publikationen veröffentlicht.

Weitere Merkblätter sind geplant und werden zeitnah auf dieser Seite publiziert.

Aktueller Hinweis vom 13.08.2024

Am 13. August 2024 trat die neue Förderrichtlinie in Kraft. Die Pressemitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finden Sie hier.

Die novellierte Förderrichtlinie finden Sie auf folgender Internetseite.

Bitte beachten Sie, dass für einen Antrag vor diesem Stichtag die Informationen auf der vorangegangenen Webseite maßgeblich sind.

Nachfolgende Informationen gelten für Neuanträge ab Veröffentlichungsdatum der novellierten Richtlinie. 

Ab sofort können Anträge nach der neuen Richtlinie gestellt werden. Die Antragstellung in den bisherigen Förderkategorien 1 bis 11 erfolgt im Wesentlichen wie bisher über https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=STARK

Das BMWK hat am 16.Oktober 2024 eine Pressemitteilung für die Förderbekanntmachung zur STARK Förderkategorie 12 veröffentlicht.

Bei Interesse an einer Förderung von Unternehmensinvestitionen zur Herstellung von Transformationstechnologien (Förderkategorie 12) wenden Sie sich bitte an die zuständige administrierenden Stelle VDI/VDE-IT: https://vdivde-it.de/de/stark

Um die internationalen und nationalen Klimaschutzziele zu erreichen, hat die Bundesregierung im Jahr 2020 den Ausstieg Deutschlands aus der Kohlestromversorgung beschlossen. Für die Kohleregionen hat diese Entscheidung einen umfassenden Strukturwandel zur Folge. Der Ausstieg aus der Kohleförderung wird in Deutschland als Chance für wirtschaftliche Entwicklung und Wohlstand in den betroffenen Regionen verstanden und vorangetrieben. Das Förderprogramm STARK ist dabei ein wesentliches Instrument, um die Menschen und ihr engagiertes Handeln zur Transformation und Entwicklung der Kohleregionen zu stärken. Im Fokus stehen dabei bislang nicht-investive Maßnahmen, wie zum Beispiel der Austausch über alternative Produktionsweisen und Geschäftsmodelle, Netzwerke und Informationsveranstaltungen als entscheidende Erfolgsfaktoren. Für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft ist zudem die sichere Verfügbarkeit von Transformationstechnologien – unter anderem Batterien, Solarpaneele und Wärmepumpen – von zentraler Bedeutung. Mit der novellierten Förderrichtlinie ist es daher angedacht, gezielt in den Kohleregionen auch zu investiven Maßnahmen zum Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten in Transformationstechnologien anzuspornen (neue Förderkategorie 12 – Transformationstechnologien). Die Transformation der Regionen soll einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und gleichzeitig als Beispiel dienen, um auch andere Staaten zum Kohleausstieg zu motivieren. Der Bund verfolgt mit diesem Förderprogramm das Ziel, den Transformationsprozess in den Kohleregionen durch Zuwendungen nachhaltig zu unterstützen. Die förderfähigen Bereiche lassen sich insgesamt in zwölf Kategorien einteilen:

  1. Vernetzung
  2. Wissens- und Technologietransfer
  3. Beratung
  4. Qualifikation/Aus- und Weiterbildung
  5. Nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen
  6. Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften
  7. Gemeinsinn und gemeinsames Zukunftsverständnis
  8. Außenwirtschaft
  9. Wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses
  10. Stärkung unternehmerischen Handelns
  11. Innovative Ansätze
  12. Transformationstechnologien

Die STARK Förderrichtlinie sieht zu jedem Antrag eine Beteiligung des Bundeslandes vor, in dem das Projekt wirkt. Die Länder nehmen eine Einschätzung zum Nutzen für die regionale Entwicklung vor und übermitteln dem BAFA ein Votum zum Projektantrag. Aus diesem Grund ist es in der Regel sinnvoll, vor Antragsstellung mit dem jeweiligen Land in Kontakt zu treten.

Folgende Stellen der Länder sind für den Strukturwandel zuständig:

 Informationen zum Thema

Kontakt

  • STARKBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 424 – Rückbau-Rückstellungen KKW, Strukturstärkung Kohleregionen Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1040 Fax: 06196 908-1800ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr
    Zum Kontaktformular

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