Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist bemüht, die Website www.bafa.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 24. Mai 2024 erstellt bzw. überarbeitet.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 24. Mai 2024 durchgeführten Selbstbewertung.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die Website des BAFA befindet sich derzeit in einem umfassenden Relaunch. Im Zuge dieser Überarbeitung wird eine gründliche Prüfung der Barrierefreiheit gemäß den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) durchgeführt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Website künftig allen Nutzern uneingeschränkt zugänglich ist.

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte über das Kontaktformular am Ende der Seite einen entsprechenden Hinweis mit einer Beschreibung, wo Ihnen der Fehler aufgefallen ist.

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.bafa.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag dort auch inLeichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Kontakt

  • BarrierefreiheitBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Frankfurter Straße 29 – 35 65760 EschbornBarrierefreiheit
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