Kontakt

Hier finden Sie eine Übersicht der Ansprechpartner zu sämtlichen Aufgaben des BAFA. Klicken Sie hierzu auf einen Buchstaben und wählen anschließend die passende Aufgabe aus. Sie erhalten dann eine Kurzbeschreibung der Aufgabe sowie die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten angezeigt.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das BAFA administriert das LkSG und kontrolliert, ob die verpflichteten Unternehmen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten angemessen erfüllen. Darüber hinaus unterstützt das BAFA die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten. Neben der Prüfung von Beschwerden über mögliche Sorgfaltspflichtenverstöße durch Unternehmen führt das BAFA risikobasierte Kontrollen bei Unternehmen in Deutschland durch. Zudem überprüft es, ob Unternehmen ihrer Berichtspflicht nachkommen. Bei Verstößen kann das BAFA Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten und Bußgelder verhängen.

Kontakt

  • LieferkettensorgfaltspflichtengesetzBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Kasernenstraße 2 04552 Borna, Sachsen Deutschland Telefon: 06196 908-0
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