Handreichungen

Auf dieser Seite finden Sie die Handreichungen des BAFA zum LkSG.

Lieferketten Quelle: © TheVisualsYouNeed/Adobe Stock

Die vom Gesetz geforderten Handreichungen sind als Hilfestellung zur Umsetzung des Gesetzes für Unternehmen bestimmt. Sie erfüllen primär zwei Funktionen: Sie sollen Klarheit schaffen und die Anforderungen des LkSG beschreiben, konkretisieren und erläutern. Zudem sollen sie den Unternehmen Orientierung bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen geben und dazu praktische Tipps, zum Beispiel in Form von Info- und Beispielboxen, bieten. Sie werden auch ins Englische, Französische und Spanische übersetzt und hier zur Verfügung gestellt.

Publikationen

Risikoanalyse

In der Handreichung werden die Anforderungen des LkSG zur Vorbereitung und Umsetzung einer Risikoanalyse erläutert, um Unternehmen eine Hilfestellung zur Umsetzung des Gesetzes zu bieten. Die Handreichung beschreibt die Anforderungen des Gesetzes, zeigt die Rolle der Risikoanalyse im Sorgfaltsprozess auf und bietet Hilfestellungen und praktische Tipps für die Umsetzung.

Beschwerdeverfahren

In der Handreichung werden die Anforderungen des LkSG zur Organisation, Umsetzung und Evaluation eines Beschwerdeverfahrens erläutert. Dabei werden die Anforderungen des Gesetzes beschrieben sowie die Rolle des Beschwerdeverfahrens im Sorgfaltsprozess eingeordnet. Zudem bietet die Handreichung Hilfestellungen und praktische Tipps für die Implementierung des Verfahrens.

Angemessenheit

In der Handreichung wird das Prinzip der Angemessenheit, welches den übergreifenden Rahmen der Sorgfaltspflichten bildet, im Sinne des Gesetzes erläutert. Es werden Hinweise zur praktischen Bedeutung sowie Anregungen zu ausgewählten Umsetzungshilfen gegeben.

Zusammenarbeit in der Lieferkette

Die Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern ist in Kooperation mit dem Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte erstellt worden. Die Erfüllung der Sorgfaltspflichten ist ein Lernprozess für alle Beteiligten und die Zusammenarbeit in der Lieferkette ist als ein dynamischer Prozess zu verstehen, der auf Dialog und kontinuierlichem Austausch beruht. Im Idealfall arbeiten verpflichtete Unternehmen mit ihren Zulieferern fair und auf Augenhöhe über einen längeren Zeitraum zusammen.

Kredit- und Versicherungswirtschaft

Die Handreichung führt branchen- und produktspezifische Besonderheiten auf, die bei der Anwendung des LkSG durch Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute zu beachten sind. Außerdem enthält sie Hinweise zur praktischen Bedeutung des LkSG für die Branche und auf ausgewählte Umsetzungshilfen.

Standards, Audits und Zertifizierungen

Die Handreichung bietet eine konkrete Orientierungshilfe in Bezug auf die Auswahl und Nutzung von Standards, Audits und Zertifizierungen als Instrumente zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach dem LkSG sowie Fragen des behördlichen Umgangs. Auf Basis einer umfangreichen Dokumentenauswertung und Stakeholder-Konsultation enthält die Handreichung Hinweise, Empfehlungen und zahlreiche Praxisbeispiele.

Kontakt

  • LieferkettensorgfaltspflichtengesetzBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Kasernenstraße 2 04552 Borna, Sachsen Deutschland Telefon: 06196 908-0
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