Nach vollständiger Umsetzung der Maßnahmen, für die eine Förderung beantragt wurde, muss eine Verwendungsnachweiserklärung eingereicht werden.
Hierzu füllen Sie bitte die elektronische Verwendungsnachweiserklärung aus.
Hinweis: Für einen Förderantrag kann nur eine Verwendungsnachweiserklärung (VNE) eingereicht werden. Die VNE ist daher erst dann auszufüllen und hochzuladen, wenn alle Maßnahmen, für die eine Förderung beantragt wurde und erfolgen soll, vollständig umgesetzt wurden. Für Maßnahmen, die erst später umgesetzt/fertiggestellt werden, kann kein Zuschuss mehr gewährt und ausgezahlt werden.
Bevor Sie mit dem Ausfüllen des Verwendungsnachweisformulars beginnen, stellen Sie bitte sicher, dass Ihnen folgende Unterlagen im PDF-Format vorliegen:
Es werden stationäre Neuanlagen gefördert, die
- im kombinierten reinen Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung oder
- im kombinierten Zu/-Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung und mit einem Umluftanteil von maximal 50 % betrieben werden.
Darüber hinaus werden notwendige Begleitmaßnahmen, die den zuvor genannten Maßnahmen eindeutig zugeordnet werden können, bezuschusst. Förderfähige Begleitmaßnahmen können Sie der Richtlinie und dem technischen Merkblatt entnehmen.
In Kombination mit dem Neueinbau von stationären RLT-Anlagen ist auch die Erstellung eines Konzepts für die infektionsschutzgerechte Lüftung förderfähig. Es sind die im technischen Merkblatt enthaltenen Vorgaben einzuhalten und umzusetzen.
Weitere Anforderungen und zu erfüllende Vorgaben bezüglich des Neueinbaus von RLT-Anlagen und für die Erstellung des Lüftungskonzeptes können dem technischen Merkblatt sowie der Richtlinie des Förderprogramms entnommen werden.
Es wird die Beschaffung und der Einbau von Zu-/Abluftventilatoren gefördert, die
- in Fenstern, Dach- oder Außenwanddurchbrüchen fest verbaut werden und die sowohl den Innenraum mit Außenluft versorgen als auch die Abluft aktiv nach außen transportieren und
- als Kombination von Zu- und Abluftventilator ausgeführt werden.
Darüber hinaus werden notwendige Begleitmaßnahmen, die den zuvor genannten Maßnahmen eindeutig zugeordnet werden können, bezuschusst. Förderfähige Begleitmaßnahmen können Sie der Richtlinie und dem technischen Merkblatt entnehmen.
Die Beschaffung und der Einbau von Zu-/Abluftventilatoren ist nur in Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit förderfähig. Dies ist insbesondere anzunehmen für Räume ohne RLT-Anlage mit Frischluftzufuhr, in denen die Fenster nur kippbar und/oder nur Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt vorhanden sind (Räume der Kategorie 2).
Eine Ausstattung eines Raumes ausschließlich mit Zu- oder Abluftventilatoren ist nur dann förderfähig, wenn der Raum nach Umsetzung der Maßnahme mit mindestens einem Zu- und mindestens einem Abluftventilator ausgestattet ist.
Weitere Anforderungen und zu erfüllende Vorgaben bezüglich der Beschaffung und des Einbaus von Zu-/Abluftventilatoren können dem technischen Merkblatt sowie der Richtlinie des Förderprogramms entnommen werden.
Nicht gefördert werden:
- Neueinbau kompletter RLT-Anlagen, mit Ausnahme des Neueinbaus von stationären RLT-Anlagen für Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schulen nach Maßgabe der Nummer 3b der Richtlinie
- Erweiterung bestehender RLT-Anlagen um nicht infektionsschutzrelevante Komponenten oder um bislang nicht in vorhandenen RLT-Anlagen eingebundene Räume mit Ausnahme der in Nummer 5.1.2 genannten notwendigen Nebenräume
- Maßnahmen zur Instandhaltung oder -setzung bestehender RLT-Anlagen
- instationäre, (tragbare oder mobile) RLT-Anlagen bzw. kompakte Raumluftreiniger
- Eigenleistungen des Antragstellers sowie Technologien und Produkte, die vom Antragsteller selbst hergestellt werden
- Umbauten und Maßnahmen an Gebäuden oder Gebäudeteilen, sofern sie nicht als förderfähige Begleitmaßnahme in der Anlage technisches Merkblatt erfasst sind
- Neueinbau von stationären RLT-Anlagen mit einem Umluftanteil von mehr als 50 %