Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit

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Übersicht zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz

Wegen der Novellierung der „Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen“ (kurz: RED III) ist es erforderlich, zum 20.05.2025 die Förderbedingungen für Biomasse-Wärmeerzeuger sowie für Anlagen zur Erzeugung von Biogas anzupassen.

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