Qualifikationsprüfung Energieberatung

Die BAFA Qualifikationsprüfung Energieberatung ermöglicht es, geförderte Energieberatungen durchzuführen, Energieausweise zu erstellen und Kunden bei verschiedenen Bundesförderprogrammen zu begleiten.

Frau arbeitet am Schreibtisch Qualifikationsprüfung Energieberatung (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: © stock.adobe.com/aijiro

Am 12. März informiert das BAFA in einem Webinar über Prüfungsanforderungen. Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Fortbildungsanbieter. Anmeldungen sind bis zum 10. März an energie-info@bafa.bund.de möglich. Bitte geben Sie Ihren Namen und Ihr Fortbildungsinstitut an.

Energieberatungen tragen dazu bei, die Energieeffizienz und die Klimabilanz von Gebäuden zu verbessern. Das Angebot an Energieberatungen soll weiter ausgebaut und die Anzahl fachlich qualifizierter Beraterinnen und Berater gesteigert werden. Dazu ist es wichtig, dass interessierten Personen verschiedene Wege offenstehen, um sich zum/zur Energieberater/in fortzubilden.

Das BAFA hat mit der Qualifikationsprüfung Energieberatung einen Weg für Quereinsteigende ohne Grundqualifikation (nach § 88 Abs. 1 GEG) geschaffen, sich zu Energieberaterinnen und -beratern zu qualifizieren. Die Qualifikationsprüfung richtet sich insbesondere an Berufsgruppen, die bereits praktische Erfahrung in einem Themengebiet der Energieberatung gesammelt haben.

Die Qualifikationsprüfung stellt damit eine zusätzliche Zugangsmöglichkeit zur Energieffizienz-Experten-Liste dar. Diese wird über Haushaltsmittel des Bundes finanziert, die grundsätzlich nur in begrenztem Maße zur Verfügung stehen. Der zahlenmäßig größere Zugang erfolgt im Vergleich dazu über Fortbildungen für qualifizierende Berufsabschlüsse (nach § 88 Abs. 1 GEG).

Es besteht die Möglichkeit, die Qualifikationsprüfung für den Bereich Wohngebäude und darauf aufbauend zusätzlich für den Bereich Nichtwohngebäude zu absolvieren. Nachfolgend finden Sie detaillierte Informationen zur Qualifikationsprüfung sowie zu den notwendigen Anforderungen.

Anforderungen

Allgemeine Anforderungen

Die Qualifikationsprüfung Energieberatung besteht aus zwei Teilen. Zunächst müssen Sie bei einem Anbieter Ihrer Wahl eine verpflichtende Fortbildung absolvieren. Die Fortbildung muss den Vorgaben und Anforderungen des Regelhefts der Deutschen Energieagentur (dena) entsprechen. Einen Link zum dena-Regelheft finden Sie unter „Publikationen“.

Im zweiten Schritt müssen Sie die Qualifikationsprüfung erfolgreich absolvieren. Diese Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer zu erstellenden Projektarbeit (iSFP) sowie einer mündlichen Prüfung.

Aufgrund der hohen Prüfungsnachfrage kann nicht garantiert werden, dass Sie im Anschluss an die Fortbildung zeitnah einen Prüfungsplatz erhalten. Es ist derzeit mit einer längeren Wartezeit auf die Abschlussprüfung zu rechnen.

In einem Beratungsgespräch sollten Sie sich vor Fortbildungsbeginn bei Ihrem Anbieter informieren, ob Sie die Qualifikationsprüfung des BAFA absolvieren müssen oder ob Sie möglicherweise die gesetzliche Grundqualifikation erfüllen. Ihr Fortbildungsanbieter kann Sie auch zu Fortbildungsumfang sowie zu den fachlichen Anforderungen an Energieberaterinnen und Energieberater beraten.

Informationen zur Grundqualifikation finden Sie auch unter „Publikationen“ Alternativ wenden Sie sich bitte an die Energieeffizienz-Experten-Liste der dena. Die dena ordnet Ihre Qualifikation ein und verantwortet die Eintragung in die EEE-Liste.

Fortbildung und Prüfungsplätze

Die Fortbildungen der jeweiligen Anbieter und die Abschlussprüfung des BAFA sind organisatorisch voneinander unabhängig. Prüfungsplätze können nur in begrenztem Umfang angeboten werden. Eine begonnene oder abgeschlossene Fortbildung führt nicht dazu, dass Sie automatisch zeitnah zur Qualifikationsprüfung zugelassen werden. Sofern die Prüfungsnachfrage das verfügbare Platzangebot übersteigt, ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

Die Anmeldung für die regelmäßigen Prüftermine erfolgt individuell, eine Anmeldung durch den Anbieter oder eine Reservierung von Prüfungsplätzen ist nicht möglich. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Prüfungstermine und Anmeldung“.

Anforderungen Qualifikationsprüfung für Wohngebäude

Für die Qualifikationsprüfung Energieberatung Wohngebäude muss eine Fortbildung im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten (UE) im Basismodul plus 40 UE im Vertiefungsmodul Wohngebäude absolviert werden (gemäß dena-Regelheft).

Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhalten Sie ein BAFA-Zertifikat. Dieses Zertifikat ist für Quereinsteigende Voraussetzung, um sich als Energieeffizienzexperte bei der dena eintragen zu lassen. Anschließend dürfen die folgenden geförderten Leistungen erbracht und Bundesförderprogramme begleitet werden:

  • Energieberatung für Wohngebäude
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude

Die Qualifikationsprüfung Energieberatung ist für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger konzipiert. Das BAFA hat daher keine Zulassungsbeschränkungen für die Teilnahme an den Fortbildungskursen sowie an der Abschlussprüfung definiert. Bei den Fortbildungskursen obliegt es den Fortbildungsanbietern, nach welchen Kriterien sie ihre Kursteilnehmenden auswählen.

Wenn Ihr Fortbildungsende länger als drei Jahre vor der Qualifikationsprüfung liegt, müssen Sie das Vertiefungsmodul im Umfang von 40 UE wiederholen.

Das Anforderungsniveau der Abschlussprüfung liegt auf dem Niveau eines Meister-/Technikerabschlusses oder eines Bachelorstudiums.

Anforderungen Qualifikationsprüfung für Nichtwohngebäude

Voraussetzung für die Teilnahme an der Qualifikationsprüfung Energieberatung Nichtwohngebäude:

  1. die erfolgreich bestandene Qualifikationsprüfung für Wohngebäude
  2. mindestens drei Jahre nachweisliche Berufserfahrung im Anschluss an die Wohngebäude-Prüfung
  3. die Fortbildung für Nichtwohngebäude im Umfang von 80 UE

Ihre Berufserfahrung können Sie durch die unten im Reiter „Formulare“ bereitgestellten Dokumente nachweisen. Die Tätigkeit muss hauptberuflich erfolgt sein, das bedeutet, den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellen, den überwiegenden Teil der Arbeitskraft beanspruchen sowie vergütet worden sein.

Wenn Ihr Fortbildungsende länger als drei Jahre vor der Qualifikationsprüfung liegt, müssen Sie das Vertiefungsmodul im Umfang von 80 UE wiederholen.

Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhalten Sie ein BAFA-Zertifikat. Dieses Zertifikat ist für Quereinsteigende Voraussetzung, um sich als Energieeffizienzexperte bei der dena eintragen zu lassen. Anschließend dürfen die folgenden geförderten Leistungen erbracht und Bundesförderprogramme begleitet werden:

  • Energieberatung für Wohngebäude
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude DIN V 18599 Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude

Informationen für Fortbildungsanbieter

Bei der Qualifikationsprüfung sind die Bestandteile Fortbildung und Prüfung organisatorisch nun voneinander getrennt. Die Fortbildungskurse werden wie bisher von den Fortbildungsträgern organisiert. Die Prüfung des BAFA ist nun davon entkoppelt und wird zentral durch die Öko-Zentrum NRW GmbH durchgeführt. Nach erfolgreich bestandenem Fortbildungskurs müssen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eigenständig bei der Öko-Zentrum NRW GmbH zur Prüfung anmelden.

Alle Fortbildungskurse müssen hinsichtlich Inhalt und Umfang den Anforderungen des dena-Regelhefts entsprechen, damit sie im Rahmen der Qualifikationsprüfung anerkannt werden können. Bei Fragen zu Struktur und Aufbau der Kurse, hilft ihnen die dena gern weiter.

Im Rahmen der Fortbildung sollen die Kursteilnehmenden lernen, Gebäude zu bilanzieren und mindestens einen iSFP eigenständig erstellen. Tipps zu den Prüfungsabschnitten sowie Anforderungen und Lernempfehlungen sind im Reiter „Publikationen“ veröffentlicht.

Es ist Aufgabe der Fortbildungsanbieter die Teilnehmenden im Vorfeld eingehend zu beraten. Diese sollen über die Anforderungen an Energieberatungen sowie über das zu erwerbende Fachwissen umfangreich aufgeklärt werden.

Es sollte kommuniziert werden, dass die Prüfung auf dem Niveau eines Meister-/Technikerabschlusses oder eines Bachelorstudiums einzuordnen ist (Niveau 6 des deutschen Qualifikationsrahmens). Dies beschreibt Kompetenzen zum Planen, Bearbeiten und Auswerten von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in einem beruflichen Tätigkeitsfeld. Dabei ist die Anforderungsstruktur durch Komplexität und häufige Veränderungen gekennzeichnet.

Fortbildungsanbietern empfehlen wir, am Kursende die Teilnehmenden über alle Inhalte des Basis- und Vertiefungsmodul zu prüfen. Die Kursteilnehmenden und die Anbieter bekommen dadurch ein Feedback über Kenntnisstand zu den vermittelten Inhalten sowie den erreichten Lernerfolg. Die Abfrage der Kursinhalte hilft, die Qualifikationsprüfung erfolgreich zu bestehen.

Wissenswertes zur Prüfung

Prüfungstermine und Anmeldung

Die Qualifikationsprüfung Energieberatung wird zentral organisiert. Alle Teilprüfungen (schriftliche Prüfung, Projektarbeit, mündliche Prüfung) werden durch das Öko-Zentrum NRW im Auftrag des BAFA organisiert und betreut. Die Qualifikationsprüfung bleibt damit auch weiterhin eine Prüfung in Verantwortung des BAFA.

Prüfungstermine werden jeweils einmal pro Quartal an wechselnden Orten in Deutschland angeboten. Interessierte mit abgeschlossener Weiterbildung für Quereinsteiger (gemäß dena-Regelheft), können sich ausschließlich im jeweiligen Registrierungszeitraum für die Qualifikationsprüfung Energieberatung anmelden.

Prüfungstermine:

01.04.2025                        Berlin                 (Anmeldezeitraum: 22.01. – 18.02.25)

04.07.2025:                       Frankfurt (Main)          (Anmeldezeitraum: 02.04. – 23.05.25)

07.10.2025:                       Hamburg                       (Anmeldezeitraum: 07.07. – 26.08.25)

13.01.2026:                       Erfurt                             (Anmeldezeitraum: 08.10. – 02.12.25)

Bei Rückfragen zu den jeweiligen Prüfungsterminen kontaktieren Sie bitte das Öko-Zentrum. Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Abschnitt „Fragen zur Qualifikationsprüfung“.

Anmeldung:

Für die Qualifikationsprüfung Energieberatung des BAFA können Sie sich über diesen Link anmelden. Nach der Erstellung eines Benutzerkontos können Sie die Termine für die bevorstehenden schriftlichen Klausuren einsehen. Sollte Ihnen die Registrierung nicht möglich sein, wenden Sie sich gerne per E-Mail an qualifikation@oekozentrum-nrw.de.

Für die Anmeldung laden Sie Ihre vom Fortbildungsanbieter ausgefüllten Dokumente (EEE-Formblatt sowie Teilnahme-Zertifikat) bei dem von Ihnen ausgewählten Prüfungstermin hoch. Auf Ihrem Teilnahme-Zertifikat müssen Ihr Name, der Name des abgeschlossenen Fortbildungskurses, der Zeitraum des stattgefundenen Kurses, die erforderlichen 200 Unterrichtseinheiten, die Vermittlung der Inhalte gemäß dena-Regelheft sowie die Unterschrift und Stempel des jeweiligen Fortbildungsanbieters, klar erkennbar sein.

Eine Anmeldung zur schriftlichen Klausur ist nur dann möglich, wenn Sie den dafür erforderlichen Lehrgang abgeschlossen und damit die zur Anmeldung erforderlichen Dokumente hochladen können.

Nach Ihrer Anmeldung zur schriftlichen Klausur erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Die Anmeldebestätigung zur schriftlichen Klausur und somit die Bestätigung einer Teilnahmemöglichkeit an dem gewünschten Termin erhalten Sie erst nach Ende des Anmeldezeitraums per E-Mail. Sofern die Nachfrage nach Prüfungsterminen die Anzahl der verfügbaren Plätze übersteigt, werden Personen mit längerer Wartezeit zuerst berücksichtigt.

Hinweis: Sie können sich für die schriftliche Klausur nur über den jeweiligen Prüfungstermin anmelden. Eine Anmeldung für mehrere Prüfungstermine ist ausgeschlossen. Bitte beachten Sie die Unterscheidung der Termine für „Wohngebäude“, „Nichtwohngebäude“, „Wiederholer“ sowie die verschiedenen Uhrzeiten für die am gleichen Tag stattfindenden Termine und wählen Sie passende Uhrzeit aus.

Sollte es sich für Sie nicht um die erste schriftliche Klausur, sondern bereits um den zweiten oder dritten Versuch handeln, dann nutzen Sie bitte die Anmeldemöglichkeit „Wiederholer“ und laden sämtliche Dokumente mit der Anmeldung hoch.

Ein Beispiel für die zu erbringenden Unterlagen zur Anmeldung sowie die Prüfungsordnung, finden Sie im Reiter „Publikationen“.

Fragen zur Qualifikationsprüfung

Fragen rund um die Prüfungsorganisation und Prüfungsdurchführung richten Sie bitte an die Öko-Zentrum NRW GmbH:

E-Mail: qualifikation@oekozentrum-nrw.de

Hotline Telefon: 02381/302 2024             Mittwochs 8-10 Uhr und freitags 13-15 Uhr
Sprechstunde (zoom)             Dienstags 15-17 Uhr

Bei allgemeinen Fragen zur Qualifikationsprüfung Energieberatung können Sie sich an das BAFA wenden. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie unten.

Übungsmaterialien und Tipps zur Prüfung

Zur Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung stellt das BAFA Übungsmaterialien bereit. Den selbst entwickelten Übungsfragenkatalog hat das BAFA erweitern und an die jüngsten gesetzlichen Anforderungen anpassen lassen. Darüber hinaus wurde eine Formelsammlung erstellt. Die Übungsfragen und die Formelsammlung sind ein Lernangebot des BAFA zur Prüfungsvorbereitung.

Für die schriftliche Prüfung ist nur die Formelsammlung des BAFA als Hilfsmittel zugelassen. Während der Prüfung werden Exemplare bereitgestellt. Mitgebrachte Formelsammlungen sind nicht erlaubt.

Formelsammlung und Übungsfragen sind unter dem Reiter „Übungsmaterialien“ in PDF-Form in ihrer jeweils aktuellen Fassung verfügbar. Übungsfragen und Formelsammlung dürfen nicht geändert und nicht ohne Zustimmung des BAFA vervielfältigt werden. Zur Darstellung wird ein PDF-Reader benötigt. Aus technischen Gründen funktionieren die interaktiven Funktionen nicht auf mobilen Betriebssystemen (Android/iOS).

In der schriftlichen Prüfung werden die Formelsammlung des BAFA und das unkommentierte Gebäudeenergiegesetz zur Verfügung gestellt. Mitgebrachte Dokumente sind nicht erlaubt. Zulässige mitzubringende Hilfsmittel sind ein nichtprogrammierbarer Taschenrechner, Geodreieck.

In den „Tipps zur Qualifikationsprüfung“ im Reiter „Publikationen“ werden die Anforderungen und der Umfang der einzelnen Prüfungsschritte erläutert. Das Dokument beinhaltet Lernempfehlungen für die Prüfungsvorbereitung und weist auf häufige Fehler in den Projektarbeiten hin. Bitte lesen Sie sich die Hinweise vor Beginn von Fortbildung und Abschlussprüfung sorgfältig durch.

Historie

In der Vergangenheit konnten sich nur bestimmte Berufskategorien zur Energieberaterin beziehungsweise zum Energieberater weiterqualifizieren. Dies bildete jedoch nur einen Teil der Qualifizierungswege ab. Personen, die nicht in diese Kategorien (siehe hierzu §88 Abs. 1 GEG) fallen, aber beispielsweise eine berufliche Vorerfahrung besitzen, blieben unberücksichtigt. Daher wurde angestrebt, die bisherigen Zulassungsvoraussetzungen um einen alternativen Zugangsweg zu erweitern.

In diesem Zusammenhang wurde die Universität Kassel mit der Umsetzung des Forschungsprojekts „Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung“ beauftragt, um eine solche Qualifikationsprüfung zu entwerfen. In dem Projekt wurden zunächst Fachkenntnisse und Fähigkeiten analysiert, die für die Durchführung von Energieberatungen erforderlich sind. Anschließend wurden einschlägige formale Aus- und Weiterbildungen, mit denen Energieberater und Energieberaterinnen in den Bundesförderprogrammen tätig werden können, betrachtet und den Fachkenntnissen gegenübergestellt. Auf dieser Grundlage wurde die Qualifikationsprüfung konzipiert und anschließend in einem Demonstrationsprojekt erfolgreich getestet.

Die Qualifikationsprüfung Energieberatung steht seit 2020 als Fortbildungsweg für Quereinsteigende offen. Begonnen als Projekt für einige Interessierte, entwickelte sich die Prüfung schnell zu einem nachgefragten Qualifizierungsweg, um Energieberatungen anzubieten und geförderte Projekte zu begleiten.

Informationen zum Thema

Publikationen

Formulare

Rechtsgrundlagen

Übungsmaterialien

Kontakt

  • Qualifikationsprüfung EnergieberatungBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 511 – Bundesstelle für Energieeffizienz, Grundsatzfragen, NAPE-Koordinierung und Kommunikationsstrategie Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn
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