Prüfungstermine und Anmeldung
Die Qualifikationsprüfung Energieberatung wird zentral organisiert. Alle Teilprüfungen (schriftliche Prüfung, Projektarbeit, mündliche Prüfung) werden durch das Öko-Zentrum NRW im Auftrag des BAFA organisiert und betreut. Die Qualifikationsprüfung bleibt damit auch weiterhin eine Prüfung in Verantwortung des BAFA.
Prüfungstermine werden jeweils einmal pro Quartal an wechselnden Orten in Deutschland angeboten. Interessierte mit abgeschlossener Weiterbildung für Quereinsteiger (gemäß dena-Regelheft), können sich ausschließlich im jeweiligen Registrierungszeitraum für die Qualifikationsprüfung Energieberatung anmelden.
Prüfungstermine:
01.04.2025 Berlin (Anmeldezeitraum: 22.01. – 18.02.25)
04.07.2025: Frankfurt (Main) (Anmeldezeitraum: 02.04. – 23.05.25)
07.10.2025: Hamburg (Anmeldezeitraum: 07.07. – 26.08.25)
13.01.2026: Erfurt (Anmeldezeitraum: 08.10. – 02.12.25)
Bei Rückfragen zu den jeweiligen Prüfungsterminen kontaktieren Sie bitte das Öko-Zentrum. Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Abschnitt „Fragen zur Qualifikationsprüfung“.
Anmeldung:
Für die Qualifikationsprüfung Energieberatung des BAFA können Sie sich über diesen Link anmelden. Nach der Erstellung eines Benutzerkontos können Sie die Termine für die bevorstehenden schriftlichen Klausuren einsehen. Sollte Ihnen die Registrierung nicht möglich sein, wenden Sie sich gerne per E-Mail an qualifikation@oekozentrum-nrw.de.
Für die Anmeldung laden Sie Ihre vom Fortbildungsanbieter ausgefüllten Dokumente (EEE-Formblatt sowie Teilnahme-Zertifikat) bei dem von Ihnen ausgewählten Prüfungstermin hoch. Auf Ihrem Teilnahme-Zertifikat müssen Ihr Name, der Name des abgeschlossenen Fortbildungskurses, der Zeitraum des stattgefundenen Kurses, die erforderlichen 200 Unterrichtseinheiten, die Vermittlung der Inhalte gemäß dena-Regelheft sowie die Unterschrift und Stempel des jeweiligen Fortbildungsanbieters, klar erkennbar sein.
Eine Anmeldung zur schriftlichen Klausur ist nur dann möglich, wenn Sie den dafür erforderlichen Lehrgang abgeschlossen und damit die zur Anmeldung erforderlichen Dokumente hochladen können.
Nach Ihrer Anmeldung zur schriftlichen Klausur erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Die Anmeldebestätigung zur schriftlichen Klausur und somit die Bestätigung einer Teilnahmemöglichkeit an dem gewünschten Termin erhalten Sie erst nach Ende des Anmeldezeitraums per E-Mail. Sofern die Nachfrage nach Prüfungsterminen die Anzahl der verfügbaren Plätze übersteigt, werden Personen mit längerer Wartezeit zuerst berücksichtigt.
Hinweis: Sie können sich für die schriftliche Klausur nur über den jeweiligen Prüfungstermin anmelden. Eine Anmeldung für mehrere Prüfungstermine ist ausgeschlossen. Bitte beachten Sie die Unterscheidung der Termine für „Wohngebäude“, „Nichtwohngebäude“, „Wiederholer“ sowie die verschiedenen Uhrzeiten für die am gleichen Tag stattfindenden Termine und wählen Sie passende Uhrzeit aus.
Sollte es sich für Sie nicht um die erste schriftliche Klausur, sondern bereits um den zweiten oder dritten Versuch handeln, dann nutzen Sie bitte die Anmeldemöglichkeit „Wiederholer“ und laden sämtliche Dokumente mit der Anmeldung hoch.
Ein Beispiel für die zu erbringenden Unterlagen zur Anmeldung sowie die Prüfungsordnung, finden Sie im Reiter „Publikationen“.
Fragen zur Qualifikationsprüfung
Fragen rund um die Prüfungsorganisation und Prüfungsdurchführung richten Sie bitte an die Öko-Zentrum NRW GmbH:
E-Mail: qualifikation@oekozentrum-nrw.de
Hotline Telefon: 02381/302 2024 Mittwochs 8-10 Uhr und freitags 13-15 Uhr
Sprechstunde (zoom) Dienstags 15-17 Uhr
Bei allgemeinen Fragen zur Qualifikationsprüfung Energieberatung können Sie sich an das BAFA wenden. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie unten.
Übungsmaterialien und Tipps zur Prüfung
Zur Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung stellt das BAFA Übungsmaterialien bereit. Den selbst entwickelten Übungsfragenkatalog hat das BAFA erweitern und an die jüngsten gesetzlichen Anforderungen anpassen lassen. Darüber hinaus wurde eine Formelsammlung erstellt. Die Übungsfragen und die Formelsammlung sind ein Lernangebot des BAFA zur Prüfungsvorbereitung.
Für die schriftliche Prüfung ist nur die Formelsammlung des BAFA als Hilfsmittel zugelassen. Während der Prüfung werden Exemplare bereitgestellt. Mitgebrachte Formelsammlungen sind nicht erlaubt.
Formelsammlung und Übungsfragen sind unter dem Reiter „Übungsmaterialien“ in PDF-Form in ihrer jeweils aktuellen Fassung verfügbar. Übungsfragen und Formelsammlung dürfen nicht geändert und nicht ohne Zustimmung des BAFA vervielfältigt werden. Zur Darstellung wird ein PDF-Reader benötigt. Aus technischen Gründen funktionieren die interaktiven Funktionen nicht auf mobilen Betriebssystemen (Android/iOS).
In der schriftlichen Prüfung werden die Formelsammlung des BAFA und das unkommentierte Gebäudeenergiegesetz zur Verfügung gestellt. Mitgebrachte Dokumente sind nicht erlaubt. Zulässige mitzubringende Hilfsmittel sind ein nichtprogrammierbarer Taschenrechner, Geodreieck.
In den „Tipps zur Qualifikationsprüfung“ im Reiter „Publikationen“ werden die Anforderungen und der Umfang der einzelnen Prüfungsschritte erläutert. Das Dokument beinhaltet Lernempfehlungen für die Prüfungsvorbereitung und weist auf häufige Fehler in den Projektarbeiten hin. Bitte lesen Sie sich die Hinweise vor Beginn von Fortbildung und Abschlussprüfung sorgfältig durch.
Historie
In der Vergangenheit konnten sich nur bestimmte Berufskategorien zur Energieberaterin beziehungsweise zum Energieberater weiterqualifizieren. Dies bildete jedoch nur einen Teil der Qualifizierungswege ab. Personen, die nicht in diese Kategorien (siehe hierzu §88 Abs. 1 GEG) fallen, aber beispielsweise eine berufliche Vorerfahrung besitzen, blieben unberücksichtigt. Daher wurde angestrebt, die bisherigen Zulassungsvoraussetzungen um einen alternativen Zugangsweg zu erweitern.
In diesem Zusammenhang wurde die Universität Kassel mit der Umsetzung des Forschungsprojekts „Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung“ beauftragt, um eine solche Qualifikationsprüfung zu entwerfen. In dem Projekt wurden zunächst Fachkenntnisse und Fähigkeiten analysiert, die für die Durchführung von Energieberatungen erforderlich sind. Anschließend wurden einschlägige formale Aus- und Weiterbildungen, mit denen Energieberater und Energieberaterinnen in den Bundesförderprogrammen tätig werden können, betrachtet und den Fachkenntnissen gegenübergestellt. Auf dieser Grundlage wurde die Qualifikationsprüfung konzipiert und anschließend in einem Demonstrationsprojekt erfolgreich getestet.
Die Qualifikationsprüfung Energieberatung steht seit 2020 als Fortbildungsweg für Quereinsteigende offen. Begonnen als Projekt für einige Interessierte, entwickelte sich die Prüfung schnell zu einem nachgefragten Qualifizierungsweg, um Energieberatungen anzubieten und geförderte Projekte zu begleiten.