Qualifikationsprüfung Energieberatung

Die BAFA Qualifikationsprüfung Energieberatung ermöglicht es, geförderte Energieberatungen durchzuführen, Energieausweise zu erstellen und Kunden bei verschiedenen Bundesförderprogrammen zu begleiten.

Frau arbeitet am Schreibtisch Qualifikationsprüfung Energieberatung (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: © stock.adobe.com/aijiro

Die BAFA Qualifikationsprüfung Energieberatung ermöglicht es, geförderte Energieberatungen durchzuführen, Energieausweise zu erstellen und Kunden bei verschiedenen Bundesförderprogrammen zu begleiten.

Energieberatungen tragen dazu bei, die Energieeffizienz und die Klimabilanz von Gebäuden zu verbessern. Das Angebot an Energieberatungen soll weiter ausgebaut und die Anzahl fachlich qualifizierter Beraterinnen und Berater gesteigert werden. Dazu ist es wichtig, dass interessierten Personen verschiedene Wege offenstehen, um sich zum/zur Energieberater/in fortzubilden.

Das BAFA hat mit der Qualifikationsprüfung Energieberatung einen Weg für Quereinsteigende ohne Grundqualifikation (nach § 88 Abs. 1 GEG) geschaffen, sich zu Energieberaterinnen und -beratern zu qualifizieren. Die Qualifikationsprüfung richtet sich insbesondere an Berufsgruppen, die bereits praktische Erfahrung in einem Themengebiet der Energieberatung gesammelt haben.

Es besteht die Möglichkeit, die Qualifikationsprüfung für den Bereich Wohngebäude und darauf aufbauend zusätzlich für den Bereich Nichtwohngebäude zu absolvieren. Nachfolgend finden Sie detaillierte Informationen zur Qualifikationsprüfung sowie zu den notwendigen Anforderungen.

Anforderungen

Allgemeine Anforderungen

Die Qualifikationsprüfung Energieberatung besteht aus zwei Teilen. Zunächst müssen Sie bei einem Anbieter Ihrer Wahl eine verpflichtende Fortbildung absolvieren. Die Fortbildung muss den Vorgaben und Anforderungen des Regelhefts der Deutschen Energieagentur (dena) entsprechen. Einen Link zum dena-Regelheft finden Sie unter „Publikationen“.

Im zweiten Schritt müssen Sie die Qualifikationsprüfung erfolgreich absolvieren. Diese Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einem zu erstellenden Beratungsbericht (iSFP) sowie einer mündlichen Prüfung.

In einem Beratungsgespräch sollten Sie sich vor Fortbildungsbeginn bei Ihrem Anbieter informieren, ob Sie die Qualifikationsprüfung des BAFA absolvieren müssen oder ob Sie die gesetzliche Grundqualifikation der dena erfüllen. Ihr Fortbildungsanbieter kann Sie auch zu Fortbildungsumfang sowie zu den fachlichen Anforderungen an Energieberaterinnen und Energieberater beraten. Informationen zur Grundqualifikation finden Sie auch unter „Publikationen“.

Anforderungen Qualifikationsprüfung für Wohngebäude

Für die Qualifikationsprüfung Energieberatung Wohngebäude muss eine Fortbildung im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten (UE) im Basismodul plus 40 UE im Vertiefungsmodul Wohngebäude absolviert werden (gemäß dena-Regelheft).

Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhalten Sie ein BAFA-Zertifikat. Dieses Zertifikat ist für Quereinsteigende Voraussetzung, um sich als Energieeffizienzexperte bei der dena eintragen zu lassen. Anschließend dürfen die folgenden geförderten Leistungen erbracht und Bundesförderprogramme begleitet werden:

  • Energieberatung für Wohngebäude
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude

Die Qualifikationsprüfung Energieberatung ist für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger konzipiert. Das BAFA hat daher keine Zulassungsbeschränkungen für die Teilnahme an den Fortbildungskursen sowie an der Abschlussprüfung definiert. Bei den Fortbildungskursen obliegt es den Fortbildungsanbietern, nach welchen Kriterien sie ihre Kursteilnehmenden auswählen.

Das Anforderungsniveau der Abschlussprüfung liegt auf dem Niveau eines Meister-/Technikerabschlusses oder eines Bachelorstudiums.

Anforderungen Qualifikationsprüfung für Nichtwohngebäude

Voraussetzung für die Teilnahme an der Qualifikationsprüfung Energieberatung Nichtwohngebäude:

  1. die erfolgreich bestandene Qualifikationsprüfung für Wohngebäude
  2. mindestens drei Jahre nachweisliche Berufserfahrung im Anschluss an die Wohngebäude-Prüfung
  3. die Fortbildung für Nichtwohngebäude im Umfang von 80 UE

Ihre Berufserfahrung können Sie durch die unten im Reiter „Formulare“ bereitgestellten Dokumente nachweisen. Die Tätigkeit muss hauptberuflich erfolgt sein, das bedeutet, den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellen, den überwiegenden Teil der Arbeitskraft beanspruchen sowie vergütet worden sein.

Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhalten Sie ein BAFA-Zertifikat. Dieses Zertifikat ist für Quereinsteigende Voraussetzung, um sich als Energieeffizienzexperte bei der dena eintragen zu lassen. Anschließend dürfen die folgenden geförderten Leistungen erbracht und Bundesförderprogramme begleitet werden:

  • Energieberatung für Wohngebäude
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude DIN V 18599 Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude

Informationen für Fortbildungsanbieter

Bei der Qualifikationsprüfung sind die Bestandteile Fortbildung und Prüfung organisatorisch nun voneinander getrennt. Die Fortbildungskurse werden wie bisher von den Fortbildungsträgern organisiert. Die Prüfung des BAFA ist nun davon entkoppelt und wird zentral durch die Öko-Zentrum NRW GmbH durchgeführt. Nach erfolgreich bestandenem Fortbildungskurs müssen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eigenständig bei der Öko-Zentrum NRW GmbH zur Prüfung anmelden.

Alle Fortbildungskurse müssen hinsichtlich Inhalt und Umfang den Anforderungen des dena-Regelhefts entsprechen, damit sie im Rahmen der Qualifikationsprüfung anerkannt werden können. Bei Fragen zu Struktur und Aufbau der Kurse, hilft ihnen die dena gern weiter.

Es ist Aufgabe der Fortbildungsanbieter die Teilnehmenden im Vorfeld eingehend zu beraten. Diese sollen über die Anforderungen an Energieberatungen sowie über das zu erwerbende Fachwissen umfangreich aufgeklärt werden.

Es sollte kommuniziert werden, dass die Prüfung auf dem Niveau eines Meister-/Technikerabschlusses oder eines Bachelorstudiums einzuordnen ist (Niveau 6 des deutschen Qualifikationsrahmens). Dies beschreibt Kompetenzen zum Planen, Bearbeiten und Auswerten von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in einem beruflichen Tätigkeitsfeld. Dabei ist die Anforderungsstruktur durch Komplexität und häufige Veränderungen gekennzeichnet.

Wissenswertes zur Prüfung

Prüfungsumstellung Qualifikationsprüfung Energieberatung

Die Qualifikationsprüfung Energieberatung wird künftig zentral organisiert. Alle Teilprüfungen (schriftliche Prüfung, Beratungsbericht, mündliche Prüfung) werden durch die Öko-Zentrum NRW GmbH im Auftrag des BAFA organisiert und betreut. Die Qualifikationsprüfung bleibt damit auch weiterhin eine Prüfung in Verantwortung des BAFA.

Interessierte mit abgeschlossener Weiterbildung für Quereinsteiger (gemäß dena-Regelheft), können sich demnächst für die Qualifikationsprüfung Energieberatung Wohngebäude anmelden. Die weiteren Prüfungsmodalitäten wie Anmeldefrist, Prüfungstermine und -orte werden wir zeitnah auf dieser Webseite bekanntgeben. Bis diese Umstellung des Prüfungssystems umgesetzt ist, bitten wir noch um etwas Geduld.

Fragen zur Qualifikationsprüfung

Fragen rund um die Prüfungsorganisation und Prüfungsdurchführung richten Sie bitte an die Öko-Zentrum NRW GmbH:

E-Mail: qualifikation@oekozentrum-nrw.de

Telefon: 02381/302 2024             Hotline: freitags zwischen 13 und 15 Uhr

Bei allgemeinen Fragen zur Qualifikationsprüfung Energieberatung können Sie sich an das BAFA wenden. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie unten.

Übungsfragen und Formelsammlung

Zur Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung stellt das BAFA Übungsmaterialien bereit. Den selbst entwickelten Übungsfragenkatalog hat das BAFA erweitern und an die jüngsten gesetzlichen Anforderungen anpassen lassen. Darüber hinaus wurde eine Formelsammlung erstellt. Die Übungsfragen und die Formelsammlung sind ein Lernangebot des BAFA zur Prüfungsvorbereitung.

Für die schriftliche Prüfung ist nur die Formelsammlung des BAFA als Hilfsmittel zugelassen. Während der Prüfung werden Exemplare bereitgestellt. Mitgebrachte Formelsammlungen sind nicht erlaubt.

Formelsammlung und Übungsfragen sind unter dem Reiter „Publikationen“ in PDF-Form in ihrer jeweils aktuellen Fassung verfügbar. Übungsfragen und Formelsammlung dürfen nicht geändert und nicht ohne Zustimmung des BAFA vervielfältigt werden. Zur Darstellung wird ein PDF-Reader benötigt.

Historie

In der Vergangenheit konnten sich nur bestimmte Berufskategorien zur Energieberaterin beziehungsweise zum Energieberater weiterqualifizieren. Dies bildete jedoch nur einen Teil der Qualifizierungswege ab. Personen, die nicht in diese Kategorien (siehe hierzu §88 Abs. 1 GEG) fallen, aber beispielsweise eine berufliche Vorerfahrung besitzen, blieben unberücksichtigt. Daher wurde angestrebt, die bisherigen Zulassungsvoraussetzungen um einen alternativen Zugangsweg zu erweitern.

In diesem Zusammenhang wurde die Universität Kassel mit der Umsetzung des Forschungsprojekts „Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung“ beauftragt, um eine solche Qualifikationsprüfung zu entwerfen. In dem Projekt wurden zunächst Fachkenntnisse und Fähigkeiten analysiert, die für die Durchführung von Energieberatungen erforderlich sind. Anschließend wurden einschlägige formale Aus- und Weiterbildungen, mit denen Energieberater und Energieberaterinnen in den Bundesförderprogrammen tätig werden können, betrachtet und den Fachkenntnissen gegenübergestellt. Auf dieser Grundlage wurde die Qualifikationsprüfung konzipiert und anschließend in einem Demonstrationsprojekt erfolgreich getestet.

Die Qualifikationsprüfung Energieberatung steht seit 2020 als Fortbildungsweg für Quereinsteigende offen. Begonnen als Projekt für einige Interessierte, entwickelte sich die Prüfung schnell zu einem nachgefragten Qualifizierungsweg, um Energieberatungen anzubieten und geförderte Projekte zu begleiten.

Informationen zum Thema

Kontakt

  • Qualifikationsprüfung EnergieberatungBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 511 – Bundesstelle für Energieeffizienz, Grundsatzfragen, NAPE-Koordinierung und Kommunikationsstrategie Frankfurter Straße 29 – 35 65760 EschbornErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
    Freitag: 07:00 Uhr – 15:00 Uhr
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