Verwendungsnachweis für Anträge ab 01.07.2023 bis 15.07.2024

Fördervorgänge mit Antragstellung ab 1. Juli 2023 bis einschließlich 15. Juli 2024: Verwendungsnachweise sind über das Verwendungsnachweisformular einzureichen. Die Zugangsdaten zu diesem Formular wurden Ihnen in Ihrem Zuwendungsbescheid mitgeteilt.

Kontakt

  • Energieberatung für WohngebäudeBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 515 – Energieberatung Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1880ErreichbarkeitDienstag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
    Donnerstag: 12:00 Uhr – 16:00 Uhr
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