Förderprogramm im Überblick
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.
Hinweise
Nachdem die Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung nunmehr erlassen sind, ist die Fortführung der BEG über den Jahreswechsel grundsätzlich gesichert. Das Programm wird Anfang 2025 unter Beachtung der Regelungen zur vorl. Haushaltsführung 2025 fortgeführt.
BEG Neuerungen
Das BMWK hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) weiter reformiert. Hier finden Sie auf einen Blick die Eckpunkte der neuen Förderung für den Heizungstausch und der Förderung für Effizienz-Einzelmaßnahmen.
Änderung der Durchführer
Beim BAFA kann weiterhin die Förderung von effizienten Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung sowie die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen beantragt werden. Die restlichen Anlagen zur Wärmeerzeugung werden durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gefördert.
Aktuelles
Den Bearbeitungsstatus Ihres Antrags können Sie direkt online im BAFA Portal einsehen. Die häufigsten Fragen zur BEG beantwortet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf seiner Website. Den technischen Projektnachweis (TPN) für die Antragstellung im BEG EM ab 01.01.2024 können Sie hier erstellen.
Mit der Antragstellung einer BEG – Einzelmaßnahme erhalten sie eine Vorgangsnummer. Diese besteht aus dem Verfahrenskennzeichen und einer 8-stelligen Nummer.
Vom 1. Januar 2021 bis zum 31.12.2023 hieß das Verfahrenskennzeichen "BEGEM" und lehnte sich damit an die Bezeichnung der Richtlinie an. Ab dem 1. Januar 2024 wurde für die BEG – Einzelmaßnahmen das Verfahrenskennzeichen "BEGPT" aufgrund der umfangreichen Änderungen der Richtlinie und der weiteren Digitalisierung der Antragsprozesse eingeführt.
Ab dem 16. Juli 2024 wird ein Zusatzantragsverfahren für den Einkommensbonus eingeführt. Dieses Verfahren erhält das Kennzeichen "BEGZB".
Hier können Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft zusätzlich zum Hauptantrag, den Einkommensbonus beantragen. Voraussetzung ist, dass die Eigentumswohnung selbst als Haupt- oder alleinige Wohnung bewohnt wird und das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt.
Der Einkommensbonus kann nur beantragt werden, wenn der Hauptantrag im BEG PT zur Errichtung/ Erweiterung oder Umbau von Gebäudenetzen vor mindestens 6 Wochen und maximal vor 6 Monaten ausgezahlt wurde. Für die Antragstellung im BEGZB ist die BEGPT Nummer des Hauptantrages nötig. Das Antragsformular finden sie hier. Bitte lesen Sie das allgemeine Merkblatt zum Zusatzantrag für den Einkommensbonus.
Hochwasser
Betroffene des Hochwassers im Mai/Juni 2024 in Baden-Württemberg und Bayern haben die Möglichkeit, Ausnahmeregelungen zu den Förderrichtlinien der BEG zu nutzen (siehe FAQ A.0 auf der Homepage https://www.energiewechsel.de).
Die Ausnahmeregelungen können nur genutzt werden, wenn die Betroffenheit des Gebäudes vom Hochwasser durch die Kommune oder den Landkreis bei Antragstellung bestätigt wird. Die Bestätigung kann auf dem vorliegenden Formular oder per formlosem Schreiben mit Bestätigung der Kommune oder des Landkreises erfolgen.Was ist die BEG?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die Antragstellung im Förderprogramm (BEG EM) ist zum 1. Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet.
Die (BEG WG) und (BEG NWG) (Zuschussförderung für Kommunen und Kreditvariante) sowie (BEG EM) (Anlagen zur Wärmeerzeugung, außer Errichtung, Umbau, Erweiterung eines Gebäudenetzes) werden durch die KfW administiert.
Förderübersicht
Was wird in der BEG EM gefördert?
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Antragsberechtigt sind auch Stadtstaaten sowie deren Einrichtungen, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden.
Wie erfolgt die Antragsstellung?
Die Antragstellung erfolgt online über das BAFA-Portal. Alle wichtigen Informationen und Links rund um die Antragstellung finden Sie im Bereich Informationen zur Antragstellung.
Was ist ein Energieeffizienz-Experte und wofür ist er notwendig?
Im Rahmen der Antragstellung in der BEG ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich einen Energieeffizienz-Experten (EEE) hinzuzuziehen. Dies gilt für:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
- Anträge mit einem iSFP-Bonus
- Fachplanung und Baubegleitung
Bei den anderen förderfähigen Maßnahmen ist die Einbindung eines EEE optional.
Ein Energieeffizienz-Experte unterstützt den Antragstellenden bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung. Vor Antragstellung beim BAFA erstellt der EEE eine technische Projektbeschreibung (TPB) der geplanten Maßnahme und übergibt dem Antragstellenden danach die sogenannte TPB-ID. Diese ID wird bei Antragstellung im Antragsformular des BAFA eingegeben.
Nach Fertigstellung der Maßnahme erstellt der EEE einen technischen Projektnachweis (TPN). Der TPN bestätigt, dass die umgesetzte Maßnahme die technischen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt. Nach Fertigstellung des TPN erhält der EEE eine sogenannte TPN-ID, die er dem Antragstellenden übergibt. Die TPN-ID ist 2 Monate gültig und wird beim Ausfüllen des Online-Formulars „Verwendungsnachweis“ beim BAFA vom Antragstellenden abgefragt.
Bei der Suche nach dem passenden Energieeffizienz-Experten hilft die von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zur Verfügung gestellte Internetseite www.energie-effizienz-experten.de.
Informationen zum Thema
Publikationen
- Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung (Februar 2025) (PDF, 524KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Allgemeines Merkblatt zum Zusatzantrag für den Einkommensbonus (PDF, 459KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren (PDF, 567KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Merkblatt zur Antragstellung für die Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes und für den Anschluss an ein neu zu errichtendes Gebäudenetz (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Anforderungen zur Anerkennung gleichwertiger Verfahren des hydraulischen Abgleichs zum Verfahren B in der BEG (PDF, 121KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Rechtsgrundlagen
Zum Thema
Nach oben